SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Landeshauptstadt Hannover 17.09.2008

In den - Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen - Stadtentwicklungs- und Bauausschuss - Verwaltungsausschuss

Änderungsantrag gem. § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache 1825/2008 N1

Planfeststellungsverfahren „Ablagerung Asbestzementschlamm und Asbestzementscherben auf der Deponie Lahe“

zu beschließen:

Die von der Stadtverwaltung als Drucksache 1825/2008 N1 vorgelegte Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Planfeststellungsverfahren „Ablagerung Asbestzementschlamm und Asbestzementscherben auf der Deponie Lahe“ ist wie folgt zu ändern:

1. Die Landeshauptstadt Hannover sieht die Notwendigkeit einer Ablagerung von asbesthaltigen Abfällen aus der Herstellung von Asbestzement aus einer privaten Altablagerung in Wunstorf-Luthe (Fulgurit-Halde) in einem Monopolder der Deponie Hannover als nicht gegeben. 2. Sollte die Region Hannover an dem Vorhaben festhalten, so sind von Transport und Verlagerung des Materials für die Bevölkerung sowie auf der Deponie arbeitende Menschen ausgehende Sicherheitsrisiken auszuschließen. Dazu ist es notwendig, dass a) der Transport und die Ablagerung der gesamten asbesthaltigen Abfälle in Big-Bags erfolgt, und b) der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) die Logistikverantwortung für Transport und Ablagerung der asbesthaltigen Abfälle aus Wunstorf-Luthe erhält.

Begründung: Mit der geplanten Verlagerung einer asbestverseuchten Halde aus Abfällen der Dachplatten- und Fassadenproduktion der ehemaligen Fa. Fulgurit von Wunstorf-Luthe auf die Deponie in Hannover-Lahe wären erhebliche Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung und die auf der Deponie arbeitenden Menschen verbunden. Freigesetzte Asbestfasern können beim Einatmen Krebserkrankungen auslösen. Dies könnte z.B. geschehen, wenn die Ladung beim Transport trocknet. Für den Transport werden 6 Monate lang täglich 65 LKW-Fahrten pro Tag kalkuliert. Die vorgesehene Umlaufzeit von 2,5 Std (also 1,25 Std. pro Richtung), die notwendig ist um ein Trocknen der Ladung zu verhindern, setzt zwingend voraus, dass es in diesen 6 Monaten zu keinem einzigen Stau auf diesem Abschnitt der A 2 kommt. Dies ist bei dem Verkehrsaufkommen auf der A 2 eine absolut unrealistische Kalkulation. Um eine Austrocknungsgefahr der asbesthaltigen Abfallladung und damit Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung und die auf der Deponie arbeitenden Menschen auszuschließen, müssen gesamten asbesthaltigen Abfälle, d.h. nicht nur die Asbestzementscherben, sondern auch der Asbestzementschlamm, in geschlossenen Big-Bags transportiert werden.

Zudem ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, dass es eine einheitliche Verantwortung für die gesamte Logistik von Transport und Ablagerung der asbesthaltigen Abfälle aus Wunstorf-Luthe gibt.

Christine Kastning Michael Dette
Fraktionsvorsitzende Stellv. Fraktionsvorsitzender