SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

Hannover, 11.06.2008

In - den Schulausschuss (25.06.2008) - den Verwaltungsausschuss - die Ratsversammlung

A N T R A G gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Resolution zu Gesamtschulen

Antrag beschließen,

der niedersächsische Landtag wird aufgefordert, eine Aufhebung des Gesamtschulverbots umgehend und nur so zu beschließen, dass den Schulträgern keine Einschränkungen für die laufende und zukünftige Schulplanung auferlegt werden.

Begründung Dem Landtag Niedersachsen liegen derzeit verschiedene Anträge zur Aufhebung des Gesamtschulverbots vor und sind im Beratungsverfahren:

- Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und FDP – Drs. 16/126 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drs. 16/44 - Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke – Drs. 16/45 - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – Drs. 16/56

Im Kultusausschuss des Landtages haben die Verbände der Betroffenen im Mai die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt.

Als Anlage sind die Stellungnahmen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen, des Landeselternrates und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens beigefügt.

Den Stellungnahmen haben - bei unterschiedlichen Bewertungen und Gewichtungen der einzelnen Gesetzentwürfe – zweierlei gemeinsam: a) eine Aufhebung des Gesamtschulverbots wird einhellig begrüßt, b) damit verbundene Gängelungen der Schulträger, wie Vorgaben zur Aufrechterhaltung des dreigliedrigen Schulsystems und einer Kapazitätsbeschränkung, werden einhellig abgelehnt.

Dies wird deutlich an folgenden Passagen:

„Der Landeselternrat … erwartet jetzt von den gewählten Volksvertretern, dass das einstimmige Votum des Landeselternrats zur Aufhebung - nicht zur Lockerung - des Gesamtschulerrichtungsverbots in der Gesetzesänderung Berücksichtigung findet.“ (Stellungnahme des Landeselternrats)

„Schulträger müssen die Schulform Gesamtschule errichten können, ohne an die Existenz anderer Schulformen, z.B. der Hauptschule gefesselt zu sein. Sie müssen Gewissheit haben, mit dem Angebot einer Gesamtschule ihre Verpflichtung erfüllen zu können, für ihre Schülerinnen und Schüler alle Bildungsgänge vorzuhalten.“ (Stellungnahme der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)

„Dieses… Gestaltungs- und Entscheidungsrecht [bzgl. schulorganisatorischer Maßnahmen]… wollen die Kommunen ausüben, hierfür brauchen sie jedoch auch die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten. Wir fordern, dass ein Schulangebot möglichst wohnortnah zur Verfügung gestellt werden kann. Dies betrifft alle Schulformen - von der Grundschule bis zum Gymnasium bzw. zur Gesamtschule… Anstatt einer Einschränkung der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten für den Bereich der Gesamtschulen haben die kommunalen Schulträger vielmehr das Bedürfnis einer Erweiterung der Steuerungsmöglichkeiten für alle Schulformen. Wir wünschen uns bisher nicht bestehende schulgesetzlich abgesicherte Möglichkeiten für die Schulträger, Kapazitätsproblemen in Schulen mit flexiblem Instrumentarium vorzubeugen.“ (Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens)

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover schließt sich diesen geäußerten Bedenken der Betroffenen an und appelliert an den Landtag, jegliche Form der Einschränkung der Gestaltungsfreiheit des Schulträgers zu unterlassen. Eine Aufhebung des Gesamtschulerrichtungsverbots wurde im Landtagswahlkampf auf sehr breiter Front angekündigt. Die Schulträger wie die Betroffenen können mit Recht auf die Einhaltung dieses Versprechens ohne Einschränkungen bestehen.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender