SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
CDU-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover
DIE LINKE & PIRATEN - Gruppe im Rat der Landeshauptstadt Hannover
FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Die FRAKTION im Rat der Landeshauptstadt Hannover


14.02.2018

In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

Zur Kenntnis:
Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
Sozialausschuss
Gleichstellungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Organisations- und Personalausschuss
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
Schul- und Bildungsausschuss
Sportausschuss

Stadtbezirksräte 1-13

Dringlichkeitsantrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Eine Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ zu erarbeiten und die für den Bewerbungsprozess 2018-2020 notwendigen personellen Ressourcen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, und zwar in Höhe von weiteren 2 Mio. €, davon bereits in 2018 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 600.000 € im Produkt 28105 Kulturhauptstadt. Über Höhe und Umfang weiterer notwendiger Ressourcen unterrichtet die Verwaltung die Ratsgremien rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen. Es wird angestrebt, 25% der verwendeten Gelder für soziokulturelle Belange und in Stadtteilen mit hohem sozialen Bedarf vorzusehen.
  2. Zur Erarbeitung eines Bewerbungskonzepts unter dem Leitthema „Nachbarschaft“ einen umfangreichen Beteiligungsprozess und Ideenwettbewerb gemäß den Wettbewerbsregeln der Bewerbung schnellstmöglich zu beginnen. Das Leitthema soll sich als roter Faden durch die Bewerbung ziehen und die unterschiedlichen Themenbereiche, Ideen und Projekte miteinander verbinden. Der Beteiligungsprozess soll offen gestaltet werden und breit aufgestellt sein, unterschiedliche inklusive Beteiligungsformate beinhalten und verschiedene Zielgruppen erreichen, insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch SeniorInnen und MigrantInnen. Am Ende des Prozesses hat die Verwaltung eine Drucksache vorzulegen, in der die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses dargelegt werden. Die Begründung der daraus resultierenden Themenschwerpunkte, sowie die Vorstellung der Bewerbung und ein entsprechender Finanzierungsplan werden damit zur Beschlussfassung vorgelegt.
  3. Für den Beteiligungsprozess sind mindestens die folgenden Themen zu berücksichtigen:
    1. Kulturstadt Hannover – wie z.B. Musik, Film, Tanz und Theater, bildende Künste, Literatur, Museen, Sozio- und Stadtteilkultur
    2. Gartenkunst und -tradition
    3. Baukunst und Architektur: Das Erbe des Zeitgeistes
    4. Mobilität
    5. Internationaler Austausch
  4. Mit dem Start des Beteiligungsprozesses ein Monitoring- und Evaluationsprogramm zu beginnen, das den gesamten Prozess begleitet.
  5. Den Konzeptentwurf eines Kulturentwicklungsplans für die Landeshauptstadt Hannover zu erarbeiten und nach Beendigung des Beteiligungsprozesses dem Kulturausschuss zur Beratung vorzulegen.
  6. Zur Unterstützung bei der Durchführung des Bewerbungsprozesses zur Kulturhauptstadt sowie bei der Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans eine fachliche Beratung hinzuzuziehen.
  7. Die Besetzung der Stelle einer künstlerischen Leitung für die Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025 durchzuführen. Der Kulturausschuss ist bei der Aufstellung des Anforderungsprofils sowie bei der Verpflichtung der künstlerischen Leitung zu beteiligen.

Begründung:
Die jährlich stattfindende Kür zur „Kulturhauptstadt Europas“ dient dem Ziel, die Völker der Mitgliedsstaaten einander näher und den kulturellen Reichtum und die kulturelle Vielfalt der europäischen Städte zur Wirkung zu bringen, gleichzeitig aber auch ihr gemeinsames kulturelles Erbe und die Vitalität ihres kulturellen Schaffens erfahrbar zu machen.

Die Veranstaltung gilt als bedeutendes Entwicklungsinstrument der Europäischen Union und bietet den teilnehmenden Städten die Möglichkeit, von der lang etablierten Marke zu profitieren und sich im europäischen Kontext zu positionieren. Mit dem Programm „Kulturhauptstadt Europas“ sollen Reichtum und Vielfalt der Kulturen Europas hervorgehoben, das Zugehörigkeitsgefühl gestärkt und die Kultur- und Stadtentwicklung vermittelt werden.

Bei der Auslobung „Europäische Kulturhauptstadt“ geht es vor allem um nachhaltige Stadtentwicklung im Fokus kultureller Aspekte. Grundlage hierfür bildet der erweiterte Kulturbegriff der UNESCO: „Die Kultur kann in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden, die eine Gesellschaft oder soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schließt nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch die Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertesysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen.“

Dabei hat sich der gesamte Bewerbungsprozess an den Bewerbungskriterien Langzeitstrategie, Europäische Dimension, kulturelle und künstlerische Inhalte, Partizipation, Infrastruktur und Organisation und Budget auszurichten.

Wichtige Kriterien für eine Bewerbung sind folglich die Entwicklung einer kulturellen Langzeitstrategie, die Durchführung einer umfänglichen Partizipation sowie eine erkennbare europäische Dimension der Bewerbung. Folgende Aspekte sollen sich im Programm der Bewerberstadt zu diesen Bereichen wiederfinden:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine Kulturstrategie vorhanden sein, die das Vorhaben „Kulturhauptstadt“ abdeckt und darüber hinaus Planungen für die Fortführung kultureller Aktivitäten nach dem Veranstaltungsjahr umfasst.
  • Die Leistungsfähigkeit des Kultur- und Kreativbereiches soll gesteigert und die langfristige Verzahnung von Kultur, Soziales, Wirtschaft und Wissenschaft soll sichtbar werden.
  • Die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Titels auf die Bewerberstadt und die Folgen für die Stadtentwicklung sind zu definieren.
  • Die Pläne für ein Monitoring und eine Bewertung der Auswirkungen des Titels auf die Bewerberstadt sind zu erarbeiten.
  • Ein inklusiver und umfassender Partizipationsprozess sowie ein entsprechend inklusives kulturelles Konzept sollen durchgeführt respektive erarbeitet werden.

Eine erkennbare Relevanz zu europäischen Themen und Prozessen soll in Fragen des gegenseitigen Lernens und der gemeinsamen Problemlösungsansätze erörtert werden. Die Verknüpfung von Kulturentwicklungsplan und einer Stadtentwicklungsstrategie soll die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherstellen. Kultur wird somit als integraler Bestandteil der Stadtentwicklung verstanden.


Das Leitthema: Nachbarschaft

Die Bewerbung sollte ein zentrales Leitthema haben, das sich wie ein roter Faden durch die Bewerbung zieht und die Schwerpunktsetzungen, die Organisation des Beteiligungsprozesses, aber auch das letztlich zu planende Programm zueinander in Beziehung setzt und den gesamten Prozess – und damit auch das zu erarbeitende Kulturentwicklungskonzept – zu einem inhaltlich und semantisch stimmigen Netz verspinnt.

Dieses Leitthema sollte sich an unterschiedlichen Prämissen orientieren: zum einen an Internationalität – es sollte einen dezidiert international-europäischen Zug tragen und es sollte natürlich ebenfalls einen klaren Bezug zu Hannover haben. Des Weiteren sollte – auch in Anbetracht des durchzuführenden Beteiligungsprozesses – deutlich werden, dass es ein Prozess ist, der aus der Mitte der Gesellschaft kommt und dass die Idee zur Bewerbung aus einem Beteiligungsprozess entstanden ist und mittels eines solchen auch mit Leben gefüllt werden soll.

Daher verstehen sich die im dritten Antragspunkt genannten Themenbeispiele als erste Eckpunkte eines breiten Dialogs. Die verbindenden Elemente finden ihre größte Gemeinsamkeit in dem Leitthema Nachbarschaft: Kultur prägt Nachbarschaften, führt Menschen zusammen und verbindet. Zugleich schaffen Nachbarschaften Kultur. Dieses Sich–gegenseitige-Bedingen macht Kultur zu einem wesentlichen Bindeglied praktisch aller Bereiche der Stadtentwicklung. Menschen aus verschiedenen Stadtbezirken und aus verschiedenen Milieus bringen ihre lebensweltlichen individuellen und kollektiven Realitäten in den Beteiligungsprozess ein. Genauso setzt sich – einige Ebenen abstrakter – die EU zusammen: letztlich aus Nachbarschaften, die durch und mit Kultur Lebenswelten verbinden, sowie zueinander in Kontakt und Austausch treten können. So wie die Stadtgesellschaft aus vielen kleinen Teilen besteht, die sich als Ganzes sinnvoll und solidarisch gestalten, so ist es auch in der EU. Nachbarschaft ist das, was das große Ganze funktionieren lässt und wo jeder einen Mehrwert aus der Gemeinschaft zieht. Das sollte das Selbstverständnis Hannovers als Kulturhauptstadt Europas 2025 sein.

Beteiligung

Durch den Beteiligungsprozess sollen „neue, nachhaltige Möglichkeiten der Teilhabe oder Mitwirkung der unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen an kulturellen Aktivitäten geschaffen werden unter besonderer Berücksichtigung von jungen Menschen, Freiwilligen, Randgruppen und benachteiligten Gruppen wie Minderheiten, wobei besonders darauf zu achten ist, dass diese Aktivitäten auch älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen offenstehen“.[1]

Das bedeutet:

  • Bestehende Strukturen nutzen: Hannover hat mit dem erfolgreichen Stadtdialog „Mein Hannover 2030“ Strukturen, Formate und Erkenntnisse geschaffen, die als Grundlage dienen sollen.
  • Inszenierung, Kommunikation & Design: Beteiligung ist kein Verwaltungsakt, sondern ein lebendiger Diskurs. Im weitgefassten Kulturbegriff ist „Beteiligungskultur“ selbst ein wichtiger Kulturbaustein: Stadtkultur heißt Beteiligungs- und Kommunikationskultur. Die Kulturschaffenden sind in die Beteiligung einzubeziehen, um kreative Formate zu entwickeln.
  • Extern & intern: Der Beteiligungsprozess soll gleichermaßen die Bürgerinnen und Bürger, die Kulturschaffenden und die VerwaltungsmitarbeiterInnen einbeziehen.
  • Transparente Spielregeln: Beteiligung braucht Freiraum und Offenheit – und gleichzeitig klare und transparente Aussagen dazu, wo und wieweit mitgestaltet werden kann und wo nicht. Es soll von Beginn an transparent kommuniziert werden, welcher Spielraum für die Beteiligung besteht.
  • Die ganze Stadt: Die Einrichtung eines Begleitgremiums ist ein üblicher Vorgang im Bewerbungsverfahren. Hier ist es wichtig, die ganze Stadt einzubeziehen, in dem zum Beispiel auch SchülerInnen als Teilnehmer angefragt werden. In der gesamten Ausgestaltung des Prozesses wird ein wesentlicher Fokus auf die Einbindung von Kindern und Jugendlichen, SeniorInnen und Minderheiten liegen.
  • Kultur als Motor: Die Beteiligung ist im Bewerbungsverfahren in zwei Richtungen gedacht: Auf der einen Seite können die verschiedenen Interessengruppen (Stadtgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung) sich in die Bewerbung einbringen. Auf der anderen Seite sind Formate geplant, bei denen die Kultur- und Kreativschaffenden direkt etwas zurückgeben und sich auf Wunsch in Prozesse der Wirtschaft, Verwaltung, Bildung mit Ideen einbringen. So wird der Austausch zwischen Kultur und Stadtentwicklung schon von Beginn an verzahnt.
  • Analog & Digital überwinden: Für den Beteiligungsprozess ist in jedem Fall eine Kombination aus analogen Formaten und einer digitalen Plattform erforderlich. Für den Bewerbungsprozess soll daher eine digitale Umgebung geschaffen werden, die neueste technologische Entwicklungen miteinbeziehen kann.

Hannover hat mit dem Stadtdialog „Mein Hannover 2030“ eine Grundlage für eine nachhaltige – weil gesamtstädtisch gedachte – Stadtentwicklung gelegt, die mit der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas hinsichtlich kultureller Entwicklungsmöglichkeiten konkretisiert und erweitert werden soll. Das Ziel ist ein Kulturentwicklungsplan mit europäischer und internationaler Relevanz, der den spezifischen Stärken, Bedürfnissen und Interessen der Stadt Rechnung trägt und die gesamtgesellschaftliche Stadtentwicklung positiv begleitet und fördert.

Christine Kastning Jens Seidel
Vorsitzende SPD-Fraktion Vorsitzender CDU-Fraktion

Silvia Klingenburg-Pülm Dirk Machentanz
Stv. Vorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vorsitzender Ratsgruppe DIE LINKE & PIRATEN

Wilfried H. Engelke Julian Klippert
Vorsitzender FDP-Fraktion Vorsitzender Die FRAKTION


[1] Beschluss Nr. 445/2014/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014