SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover
FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

In den

  • Jugendhilfeausschuss
  • Verwaltungsausschuss

05.04.2017

Antrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb des Seilgarten Hannover

zu beschließen:
Für den Erhalt und Fortbestand des erlebnispädagogischen Seilgartens am WAKITU ab 2017 wird die Verwaltung beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die Trägerschaft und den Betrieb durchzuführen. Folgende Bedingungen sind in dem IBV abzubilden und von dem künftigen Betreiber zu erfüllen:

  • Der Seilgartenbetrieb ist als Bildungsprojekt und als außerschulischer Bildungsort durchzuführen. Er gilt als Angebot der Jugendhilfe im Sinne des §2 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB VIII;
  • spätestens mit Übernahme des Betriebes hat der neue Betreiber den Nachweis der Trägereigenschaft im Sinne des §75 SGB VIII (Träger der freien Jugendhilfe) nachzuweisen;
  • der Betrieb erfolgt gemeinnützig im Sinne des § 52 AO;
  • es erfolgt eine sozialverträgliche und dem verfolgten pädagogischen Ansatz entsprechende Entgeltgestaltung;
  • der Betreiber bindet regionale, städtische und sozialräumliche KooperationspartnerInnen aus der Kinder- und Jugendarbeit sowie Schule ein. Eine Kooperation zwischen dem Seilgarten Hannover und dem in unmittelbarer Nähe befindlichen WAKITU ist zu vereinbaren;
  • der Betreiber erfüllt die gegenwärtig gültigen sicherheitsspezifischen Standards entsprechend der Seilgartennorm Toprope-Sicherung – Beaufsichtigungsstufe 1 (DIN EN 15567);
  • der Betreiber setzt ERCA zertifizierte TrainerInnen mit der Mindestqualifikation „ERCA BetreuerIn für Hochseilgärten“ ein und setzt zur Erfüllung eines erlebnispädagogischen Konzeptes einen angemessenen Betreuungsschlüssel ein;
  • dem Betreiber obliegt die Verkehrssicherungspflicht.

Im Rahmen des IBV muss der Bewerber ein schlüssiges pädagogisches Betriebskonzept und einen tragfähigen Kosten- und Finanzierungsplan vorlegen sowie das inhaltliche und fachliche Profil der besonderen Eignung der Trägerschaft herausstellen.

Folgende Rahmenbedingungen für den Betrieb des Seilgartens werden durch die Stadtverwaltung vorgehalten:

  • Der Betrieb wird mit einer städtischen Zuwendung von 70.000 € p.a. aus hierfür bereits vorhandenen Haushaltspositionen unterstützt. Hiervon werden 40.000 € zur Angebotsförderung von Kindern- und Jugendlichen aus Jugendeinrichtungen eingesetzt. Der Rest steht als Barmittel (bspw. für Personalausgaben/ Geschäftsführung/ etc.) zur Verfügung;
  • die Belegungsrechte für den Seilgarten verbleiben beim Betreiber;
  • die Erteilung der Betriebserlaubnis des Seilgartens erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover;
  • der Betreiber darf das Gelände unentgeltlich für einen Seilgartenbetrieb nutzen (ggf. fallen Betriebskosten an).

Begründung:
Der Seilgarten beim WAKITU überlegt seit geraumer Zeit, die bisher gewachsene Kooperationsträgerschaft auf neue Füße zu stellen, um den gewachsenen Anforderungen an den Betrieb des Seilgartens gerecht zu werden. Als Projekt einiger engagierter TrägerInnen und Schulen sowie der Stadt gestartet, besuchen den Seilgarten mittlerweile über 10.000 TeilnehmerInnen pro Jahr, fast alle sind unter 18 Jahre alt. Bisher wurden die Kosten für den Betrieb aus unterschiedlichen Haushaltsstellen aufgebracht, nun soll eine eigene Zuwendung für eine klarere Finanzarchitektur sorgen.

Um den Betrieb wie bisher als Kooperationsprojekt Schule / Kinder- und Jugendhilfe und mit erschwinglichen Preisen für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt aufrecht zu erhalten, soll durch das Interessenbekundungsverfahren ein geeigneter Betreiber / eine geeignete Betreiberin gefunden werden. Ziel ist es, ein tragfähiges Konzept für den Weiterbetrieb des Seilgartens zu entwickeln.

Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender