SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover


25.06.2015

In den
- Sportausschuss
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
- Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
- Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

Antrag:
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Leinewelle

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. Mit den Initiatoren der „Leinewelle“ einen Gestattungsvertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der Anlage zu entwerfen und bereits jetzt zu klären, dass mit der Projektrealisierung im Falle der Machbarkeit ein Einverständnis zur Bebauung und Nutzung der städtischen Flächen besteht und diese Vereinbarung den Ratsgremien zum Beschluss vorzulegen. Die Projektrealisierung ist von der Initiative zu finanzieren. Die erforderliche Zustimmung anderer Anrainer wie z.B. dem Landtag zum Projekt ist vor Abschluss der Vereinbarung von den Initiatoren der Leinewelle einzuholen.
  2. Sämtliche planerischen Vorarbeiten bis hin zur Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen sind von den Initiatoren auf eigene Kosten zu erarbeiten. Alle mit der Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten tragen die Initiatoren. Die mit dem Projekt vereinbarten und erforderlichen Maßnahmen (Planung, Antragstellung, Gutachten, Genehmigungen etc.) erfolgen durch die Initiatoren. Die LHH stellt lediglich die Flächen zur Verfügung. Die Zustimmung der Planfeststellungsbehörde Region Hannover sowie der Stadt Hannover ist einzuholen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung konstruktiv zu begleiten.
  3. Vor Baubeginn sind der LHH alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorzulegen. Aufzunehmen sind in der Vereinbarung Kündigungsmodalitäten, die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht, Haftungsfragen und eine Rückbauverpflichtung.
  4. Die Stadtverwaltung gestattet unentgeltlich die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der „Leinewelle“ auf den für die Maßnahme notwendigen städtischen Flächen. Das Eigentum an den Flächen verbleibt weiter bei der LHH, die errichtete Anlage geht nicht in das Eigentum der LHH über.
  5. Sollte das Projekt nach Fertigstellung oder während des Baus scheitern, sind alle bis dahin vorgenommenen baulichen Veränderungen gegenüber dem heutigen Zustand zu Lasten der Initiative zu entfernen. Entsprechende Regelungen sind in die Vereinbarung aufzunehmen.

Begründung:

Das Projekt Leinewelle ist seit dem Beschluss des Begleitantrages zum Haushalt 2014, indem die Verwaltung zur konstruktiven Begleitung des Vorhabens aufgefordert wurde, weiter vorangeschritten. Die Initiatoren haben eine Machbarkeitsstudie erstellt und durch eine Anhörung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sind wichtige Fragen zum weiteren Verfahren aufgeworfen worden. Die Verwaltung hat die Überprüfung der Machbarkeitsstudie durchgeführt und sich gegenüber den Initiatoren der Leinewelle dazu geäußert.

Um das Projekt weiter voranzutreiben, haben die Initiatoren bereits finanzielle Mittel für die Bauplanung gesammelt. Bevor sie jedoch weitere finanzielle Verpflichtungen eingehen, soll zur Absicherung der Verwirklichung des Projektes mit der Stadtverwaltung eine grundsätzliche Zustimmung zur Realisierung geschlossen werden. Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Stadtverwaltung, die Vorhabendurchführung zuzulassen für den Fall, dass eine Realisierung rechtlich durchführbar ist und die Initiatoren dazu finanziell in der Lage sind.

Christine Kastning Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende