SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Landeshauptstadt Hannover


19.02.2015

In den
- Schulausschuss
- Verwaltungsausschuss

Änderungsantrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 0376/2015

Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

zu beschließen:

den Antrag in folgenden Punkten / im Text zu ändern bzw. zu ergänzen:

zu 5. b) sowie die Möglichkeiten zur dezentralen Beschulung von Sprachhilfeklassen Sprachförderklassen fortzusetzen,

zu 6. die Schülerbeförderung vom Grundschulstandort Groß-Buchholzer-Kirchweg zum Schulstandort Nackenberger Straße 4, 30625 Hannover mit einem Schulbus sicherzustellen (Freistellungsverkehr), längstens für einen Zeitraum bis ein alternativer Grundschulstandort im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld zur Verfügung steht bzw. errichtet ist.

Darüber hinaus sind perspektivische Aussagen über einen Standort der neu zu bauenden Grundschule im Stadtteil Groß-Buchholz und über den Zeitraum des Provisoriums zu treffen.

Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, darzustellen, welche Räume die Grundschule am Nackenberg belegen wird und wie die gemeinsame Nutzung (u.a. der Gemeinschaftsbereiche) von Förderschule und Grundschule organisiert werden soll.

Begründung:

Zu 5. Der korrekte Begriff ist „Sprachförderklasse“.

Zu 6. Da die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Groß-Buchholzer Kirchweg ihre Schule in der Nackenberger-Straße weder zu Fuß noch mit dem ÖPNV erreichen können, ist es notwendig, einen Schulbus zur Verfügung zu stellen und dies im Beschlusstext auch so, wie später im Text beim Kapitel „Sach- und Dienstleistungen“ zu benennen.

Damit Eltern bestehender und zukünftiger Schülergenerationen eine gewisse Planungssicherheit erhalten, ist eine Aussage über einen möglichen Standort für einen Neubau hilfreich.

In der vorliegenden Drucksache gibt es beiläufige Aussagen über die Dauer des Provisoriums: „bis eine Grundschule zur vierten Klasse durchgewachsen ist“ (S.4) oder „langfristige Lösung“ (S.8). Es ist üblich, einem Provisorium eine zeitliche Beschränkung zu geben, damit alle davon Betroffenen eine annähernde Sicherheit erlangen können, wann der Zustand der Zwischenlösung ein Ende findet.

Die Antragsteller gehen davon aus, dass die Verwaltung eine gute Lösung für die Arbeit zweier Schulen in einem Gebäude finden wird. Zur Klärung in diesem Zusammenhang aufkommender Fragen wird jedoch ein Bericht erwünscht.

Christine Kastning Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende