In die nächste Ratsversammlung

22.10.2014

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Card-Zonen/SchulCards

In Hannover erhalten Schülerinnen und Schüler eine GVH-SchulCard nach den Voraus­setzungen des Niedersächsischen Schulgesetzes, wenn die nächstgelegene Schule der von ihnen gewählten Schulform mindestens zwei Kilometer entfernt liegt.

Die Ausgabe erfolgt in Zusammenarbeit mit den Schulsekretariaten durch die Region Hannover auf Basis der Schülerbeförderungssatzung, die über die Zuordnung von Tarifzonen entscheidet. Dabei kommt es regelmäßig vor, dass die SchulCards nur für eine Tarifzone ausgestellt werden, da Schule und Zuhause in derselben Zone liegen. Damit ist es diesen Schülerinnen und Schülern oftmals nicht möglich, alle städtischen Bildungseinrichtungen sowie außerschulischen Lernorte gleichberechtigt zu erreichen.

Die SPD-Ratsfraktion hält es für äußerst wichtig, Bildungsgerechtigkeit in Hannover herzustellen. Aus diesem Grund will sie sich dafür einsetzen, dass alle Schülerinnen und Schüler sämtliche städtischen Bildungseinrichtungen und außerschulischen Lernorte (bspw. Stadtbibliotheken, Schulbiologiezentrum, Zoo, Sportstätten) ohne zusätzliche Fahrkosten erreichen können. Dieses ist nicht gewährleistet, wenn Schülerinnen und Schüler ihre SchulCard nur für eine Zone erhalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Gibt es Überlegungen des GVH oder Anstrengungen der Stadtverwaltung, die Unterteilung des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Hannover (Ticketzone Hannover) in zwei Card-Zonen (Hannover 1 und Hannover 2) aufzuheben und wenn ja, in welchem Zeitraum?
  2. Teilt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass es zielführend ist, dass hannoversche Schülerinnen und Schüler alle Bildungseinrichtungen und außerschulischen Lernorte in der Landeshauptstadt mit ihrer SchulCard erreichen können?
  3. Welche finanziellen Auswirkungen entstünden im städtischen Haushalt, wenn die derzeit anspruchsberechtigten hannoverschen Schülerinnen und Schüler generell eine Zwei-Zonen-SchulCard erhielten, und welche finanziellen Auswirkungen hätte es, wenn auch jene Schülerinnen und Schüler eine Zwei-Zonen-SchulCard erhielten, die weniger als zwei Kilometer vom Schulort entfernt wohnen?

Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende