SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover


In die Ratsversammlung

04. September 2013

Antrag
gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Resolution an den Bund und die Bundesländer zur Fortführung der Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II über den 31.12.2013 hinaus


Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert den Bund und die Bundesländer auf, eine Mitfinanzierung von Schulsozialarbeit in den Kommunen aus Bundesmitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II über den 31.12.2013 hinaus dauerhaft zu ermöglichen. In Hannover trägt das zur Qualität der schulischen Bildung und zur sozialen Teilhabe junger Menschen bei.

Um dies auch langfristig zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Gelder zur Schulsozialarbeit, die bisher als einmalige Förderung Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes waren und die im Rahmen der Zuweisung zu den Unterbringungskosten an die Stadt Hannover geflossen sind, zu verstetigen.

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover appelliert deshalb an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag, auch für das Jahr 2014 und folgende Gelder für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen und dem entsprechenden vom Bundesrat in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des § 46 SGB II zuzustimmen (Bundesratsdrucksache 319/13).

Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom Februar 2010 die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beziehen, angemahnt. Der Bundesgesetzgeber hat deshalb u. a. zur Absicherung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beziehen, das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket in § 28 SGB II eingeführt.

Ein wichtiges Teilergebnis des Vermittlungsverfahrens bei diesem Gesetzgebungsverfahren zum SGB II war, dass der Bund zusätzlich zu den Kosten des Bildungs- und Teilhabepaketes im engeren Sinne, ab dem Jahr 2011 über eine 2,8 Prozentpunkte erhöhte Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft – KdU) ca. 400 Millionen Euro zusätzlich jährlich zur Verfügung stellt. Mit diesem Geld sollten Kreise und kreisfreie Städte zum einen zusätzliche Schulsozialarbeit und andere Projekte, die einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder und Jugendliche einen Zugang zu den Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten, und zum anderen Mehraufwendungen für Mittagessen in Horteinrichtungen finanzieren. In vielen Kommunen werden diese Mittel für die Bezahlung von Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter genutzt. In Hannover wurden 35 Schulsozialarbeiter/innen eingestellt.

Diese im § 46 des SGB II festgelegte erhöhte quotale Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft ist im § 46 SGB II bis Ende 2013 befristet. Diese Befristung wurde bereits seinerzeit im Vermittlungsverfahren kritisch kommentiert, da sie die Fortfinanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit und anderer Projekte gefährdet. Die meisten Länder und Kommunen können die vom Bund angeschobene Finanzierung nicht durch eigene Mittel ab 2014 ersetzen.

Zudem ist hervorzuheben, dass die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, bei der auch der Bund weiterhin mit in der Verantwortung steht.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender