SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover


In den
- Gleichstellungsausschuss
- Verwaltungsausschuss

In die Ratsversammlung

28.01.2013

Antrag
gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Resolution für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende

zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat und gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung für eine Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule einzusetzen und nach Erreichung dieses Ziels die Abschaffung des Lebenspartnerschaftsgesetzes voranzubringen

Begründung:
Am 1. August 2001 ist das von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachte Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten. Seitdem können gleichgeschlechtlich Liebende ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Dank SPD und Bündnis 90/Die Grünen konnte ein wesentlicher Schritt zur Gleichberechtigung gleichgeschlechtlich Liebender vollzogen werden. Aufgrund der Blockadehaltung von CDU und FDP sind jedoch noch wesentliche Punkte ungeklärt: Denn der Bundestag konnte mit rot-grünen Stimmen nur jenes Gesetz beschließen, das die Lebenspartnerschaft als solche regelt. Im Bundesrat blockierte die schwarz-gelbe Ländermehrheit das Gesetz, das die Gleichstellung in sozial- und steuerrechtlichen Begünstigungen regelt und dem der Bundesrat zustimmen muss.

Lesben und Schwule sind deswegen teilweise auch heute noch in Fragen des Unterhalts, der Hinterbliebenenversorgung, des Steuer- und Adoptionsrechtes benachteiligt.
Diese Benachteiligungen wurden und werden begründet mit dem in Art. 6 §1 GG festgehaltenen besonderen Schutz der Ehe, die zur Zeit der Entstehung des Grundgesetzes in der Regel der erste Schritt war, auf den als zweiter die Gründung einer Familie folgte. Dies ist heute nicht mehr so:

Die Ehe ist nicht mehr typischerweise auf eine Familie angelegt, wie es zur Zeit der Entstehung des Grundgesetzes die Regel war. Zudem gibt es viele weitere Lebensformen, zu denen Kinder gehören. Deswegen ist es – auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes – heute zeitgemäßer, vom besonderen Schutz der Familie bzw. Eltern mit Kindern zu sprechen. In mehreren Entscheidungen haben die Verfassungsrichter festgehalten, dass Lebenspartnerschaften im Bereich des Hinterbliebenenrechts, des Besoldungs-, Steuer- und Adoptionsrechtes (weitestgehend) gleichgestellt werden müssen.

Im Umkehrschluss heißt das, dass der Verweis auf das Schutzgebot der Ehe Differenzierungen nicht rechtfertigt, wenn dadurch andere Lebensformen wie bspw. die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ohne Grund benachteiligt werden. Ehe und Lebenspartnerschaft gehören gleichgestellt, während Familien – und dazu gehören sowohl Ehen mit Kindern wie auch eingetragene Lebenspartnerschaften mit Kindern – weiterhin geschützt werden können und sollen.

In mehreren europäischen Ländern wurde die Ehe bereits für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, wie in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal und Dänemark.

Aus diesen Gründen ist es konsequent, das Lebenspartnerschaftsgesetz aufzuheben und die Ehe auch in Deutschland für gleichgeschlechtlich Liebende zu öffnen.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender