A N F R A G E gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Bleiberechtsregelung: Auswirkungen in Hannover

Auf der Innenministerkonferenz am 16. und 17. November 2006 haben sich die Innenminis-ter und senatoren der Bundesländer und Stadtstaaten nach mehrjährigen Diskussionen und Verhandlungen auf eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland Geduldete ver-ständigt.

Danach erhalten diejenigen Geduldeten neben anderen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis, die schon jetzt eine Arbeit haben sowie Alleinstehende nach 8 Jahren und Familien mit minderjährigen Kindern nach 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland. Diejenigen, die alle Voraussetzungen bis auf die Arbeit erfüllen, können eine Beschäftigung suchen, die den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichert und dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Personen erhalten eine Duldung bis zum 30.9.2007.

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Auswirkungen hat der InnenministerkonferenzBeschluss vom 17.11.2006 auf die in Hannover lebenden geduldeten Ausländer und Ausländerinnen?

2. Wie viele geduldete Ausländer und Ausländerinnen erfüllen die Voraussetzungen des Beschlusses zur Bleiberechtsregelung vom 17.11.2006, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

3. Ist ab dem 01.10.2007 mit Massenabschiebungen für diejenigen geduldeten Ausländer und Ausländerinnen zu rechnen, die nicht die Voraussetzungen des Beschlusses zur Bleiberechtsregelung vom 17.11.2006 erfüllen?

Christine Kastning Fraktionsvorsitzende