A N T R A G gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover Resolution: Zuwendungen des Landes

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover möge folgende Resolution beschließen: Der Rat der Stadt Hannover appelliert mit Nachdruck an die Landesregierung, bei einer Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind das Interesse der LHH so zu berücksichtigen, dass es zu keiner finanziellen Verschlechterung und damit Aufgabenkürzung kommt.

Begründung

Der vorliegende Entwurf zur Änderung der Richtlinie führt bei den hannoverschen Beratungseinrichtungen Violetta voraussichtlich zu einer Einbuße von ca. 9.000 , beim Notruf für vergewaltigte Mädchen und Frauen von ca. 14.000 . Nicht nur dass diese Summen die Arbeit der Einrichtungen massiv einschränken würden, sondern auch die Unterstützung der erfolgreichen Arbeit durch die Stadt Hannover würde so konterkariert werden.

Da aber in den Großstädten wesentlich mehr Aufgaben wahrgenommen werden und die Anzahl der Ratsuchenden sehr hoch ist, gibt es hier Bedingungen, die gesondert berücksichtigt werden müssen. Dazu gehört, dass

gerade in Hannover von den Beratungs-Einrichtungen ein Großteil der Vernetzungs- und Kooperationsarbeit geleistet wurde und wird, durch die erst die gewachsenen Strukturen in Niedersachsen ermöglicht wurden. im Rahmen der Änderung des SGB VIII § 8a (Schutzauftrag bei Gefährdung von Kindeswohl) die Angebote der Beratungsstellen sehr stark berührt werden und dadurch weitere Beratungs- und Vernetzungsarbeit erforderlich wurde. Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsangebote im Bereich der sexualisierten Gewalt ein bedeutender Bestandteil der Arbeit der Beratungsstellen sind. Ratsuchende wenden sich erst nach Jahren, Jahrzehnten an diese Beratungsstellen, die ihnen eine unbürokratische Betreuung bieten. Dieser sehr wichtige Bereich, der nicht identisch mit häuslicher Gewalt ist, wird im Entwurf zur Änderung der Richtlinie nicht erwähnt. der Einzugsbereich der großstädtischen Beratungsstellen über die Stadtgrenzen hinausgeht, da sie Anonymität bieten und weiterführende Angebote vorhalten. verschiedene spezialisierte Frauen- und Mädchen-Beratungseinrichtungen in Hannover vorzuhalten sind. Ihre Notwendigkeit ist in der Kriminalstatistik, den Beratungszahlen und den langen Wartelisten der einzelnen Einrichtungen deutlich sichtbar. von den Beratungsstellen Überbrückungsangebote zu kassenfinanzierten Behandlungen übernommen werden, da insbesondere im Bereich Traumatherapie ein großer Mangel an Therapieplätzen besteht.

Klaus Huneke Fraktionsvorsitzender

Lothar Schlieckau Fraktionsvorsitzender