Nachhaltige Gebäudesanierung

Antrag zu beschließen: Bei den Ausschreibungen zu Punkt 2 und 3 des Antrages sind als Alternativangebote Energiekonzepte im Passivhausstandard einzuholen. Wenn diese wirtschaftlicher sind als die Standardversion, ist die jeweilige Sanierung bzw. der An-, Um-, Neubau im Passivhausstandard zu realisieren.

Begründung: Beim Passivhausstandard sind die Ausgangsinvestitionen (geringfügig) höher, beim Betrieb sind die Energiekosten jedoch wesentlich geringer. Aus Gründen der Nach-haltigkeit soll der erhöhte Standard daher verwirklicht werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung eventueller Zuschüsse aus dem Klimafonds - in der Gesamtbetrachtung wirtschaftlich ist. Der Passivhausstandard bietet neben einer Klima- und Umweltfreundlichkeit auch eine Kinder- und LehrerInnenfreundliche Raumluftqualität durch eine kontinuierliche Be- und Entlüftung.