Sanierungsprogramm 2006

Antrag, zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit Mittel im Vermögenshaushalt 2006 nicht abfließen werden, die beim Beschluss des Rates zum Haushaltsplan 2006 noch nicht absehbar waren. Ferner ist zu prüfen, inwieweit die Voraussetzungen dafür vorliegen, solche Mittel im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe zur Deckung von Maßnahmen der dringenden Schulsanierung zu verwenden. Sollten die Prüfungen zu entsprechenden Ergebnissen kommen, wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich eine entsprechende Beschlussdrucksache vorzulegen. Begründung: Durch die Kreditkürzungen der Kommunalaufsicht wären große Teile des Sanierungsprogramms für Schulen in 2006 nicht wie geplant durchführbar. Hierdurch werden nicht nur rentierliche Investitionen verhindert, den betroffenen Schulen werden durch die Verschiebung der geplanten Sanierung auch erhebliche Nachteile und Planungsunsicherheiten zugemutet. Um trotzdem so viele Schulen wie möglich programmgemäß sanieren zu können, sind jede erdenkliche Anstrengungen zu unternehmen, Deckungsmittel im Vermögenshaushalt aufzuspüren.