Innovative Lernformen "Lebenslanges Lernen"

Antrag zu beschließen,

im UA 3558 wird ein neuer Ansatz in Höhe von insgesamt 100.000 gebildet, aus dem Mittel bereitgestellt werden für:

a) die Entwicklung von innovativen Lernformen (Lebenslanges Lernen) in den Stadtteilen. Hiermit soll ermöglicht werden, Menschen mit bisher erfolglosen Bildungsverläufen zu neuen Lernversuchen anzuregen und dadurch eigenverantwortliches Lernen zu unterstützen. Als Schwerpunkt sind im ersten Jahr die Zielgruppen der jungen Erwachsenen und der Alleinerziehenden in den Mittelpunkt der Entwicklungsprozesse zu stellen.

b) Außerschulische kulturelle Kinder- und Jugendbildung. Diese Mittel sollen als Projektmittel eingesetzt werden, um die Eigeninitiative von Einrichtungen, Institutionen und Vereinen im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung zu fördern, sie können als Basisfinanzierung für die Einwerbung von Drittmittel, z.B. aus Stiftungen, Europäischen und Bundesförderprogrammen eingesetzt werden. Die Projektträger werden angehalten ehrenamtliches Engagement einzubeziehen. Kooperationen mit Schulen, z.B. im Ganztagsbereich sind erwünscht. Hierbei wird die Einbeziehung der drei beteiligten Fachbereichen (Bildung und Qualifikation, Bibliothek und Schule, Jugend und Familie) auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der Angebote im Bereich Kinder- und Jugendkultur erwartet. Über die Vorschläge zur Verwendung der Mittel entscheiden die zuständigen politischen Gremien unter Federführung des Kulturausschusses.

Begründung:

Bildung ist als ein wesentliches Element der Zukunftsgestaltung in der Gesellschaft herausragend bedeutsam.

zu a) Nicht mehr alle Menschen, insbesondere die als lernfern anzusehenden Personengruppen, werden durch die Bildungsangebote der verschiedenen staatlichen oder öffentlich geförderten Anbieter erreicht. Hieraus sind für die einzelnen Bildungsbiografien erhebliche individuelle Nachteile zu erwarten, die sich zunehmend auch in öffentlich zu finanzierenden Transferleistungen niederschlagen.

So können z. B. lokale Bildungsoffensiven, in Netzwerken organisierte Selbstlernprojekte oder Lernläden geeignete Angebotsformen für verschiedene Zielgruppen sein.

zu b) Außerschulische Kinder- und Jugendkulturarbeit ist im Zusammenhang von Kinder- und Jugendpolitik, Schulpolitik und Kulturpolitik als ein wichtiges Bildungscluster zu definieren. Gerade die kulturelle Bildung bietet ein entscheidendes Fundament, mit dem Lebensperspektiven von jungen Menschen gesichert werden können.

Sowohl vor dem Hintergrund der PISA-Ergebnisse als auch wegen der Notwendigkeit, sich in fortwährend ändernden, unübersichtlichen und komplexen Lebenswelten zu orientieren, muss der Bildungsbegriff weiter gefasst werden und darf nicht auf funktionale und utilitaristische Zwecke, primär im schulischen Kontext, eingeengt werden. Neben der wieder stärker in die Aufmerksamkeit gelangten Konzentration auf kognitives Lernen (Stichworte: Zentralabitur, Sprachtests etc.) darf die für die Entwicklung eines stabilen Gemeinwesens unerlässliche soziale und emotionale Entwicklung der jungen Menschen nicht aus dem Auge verloren werden. Kulturelle Kinder- und Jugendbildung ist in besonderer Weise in der Lage im Spannungsfeld aktueller gesellschaftlicher Einflüsse, ethischer und kultureller Vielfalt und unterschiedlicher Lebensformen entstehenden Wertefragen aufzunehmen und zu gestalten und so jungen Menschen bei der Ausbildung stabiler Identität zu stützen.

Ästhetische Bildung und Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur stärken die für die Entwicklung junger Menschen wichtigen Schlüsselkompetenzen, wie Konzentration, Eigenverantwortlichkeit, Herausforderung in der Realisierung selbst gewählter Aufgaben, hohe Identifikation mit dem eigenen Tun, Kreativität, Kooperation und Individualität, Organisationsformen und Techniken erlernen, Lesebereitschaft wecken, Medienkompetenz, Selbstreflexion, Ich-Stärke, Erfahrung der Selbstwirksamkeit (vgl. Ich lerne zu leben/ Evaluation von Bildungswirkungen in der der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit in NRW).

Die Nähe und Überschneidungen der Arbeitsfelder Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfepolitik erfordert eine enge Zusammenarbeit, die durch geeignete Kooperationsformen fachbereichsbezogene Strukturen überwindet. So kann durch die Vernetzung von außerschulischen Lernorten und Projekten auch ein entscheidender Beitrag zu Ganztagsbildung und Ganztagsschule geleistet werden. Kulturelle Bildung hat hierbei eine Vielfalt an Methoden, Formen, Projektbeispielen oder Experten für neue Lernkulturen anzubieten.

Klaus Huneke Fraktionsvorsitzender

Lothar Schlieckau Fraktionsvorsitzender