Härtefallfonds - Essengeld

Antrag zu beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in den UA 4641 und 4645 einen Härtefallfonds einzurichten. Hierfür werden 500.000 im Haushalt eingesetzt.

2. Die Verwaltung erarbeitet innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen einen Kriterienkatalog, der es ermöglicht, dass die Landeshauptstadt Hannover in begründeten Einzelfällen die Zahlung des Essengeldes anstelle der Erziehungs-berechtigten übernehmen kann. Für die Antragstellung erarbeitet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Trägern einen Verfahrensvorschlag.

3. Der Härtefallfonds wird vom Kommunalen Sozialdienst bewirtschaftet.

Begründung: Um soziale Härten zu vermeiden, wird die Einrichtung eines Härtefallfonds für sinnvoll erachtet.

Klaus Huneke Fraktionsvorsitzender

Ingrid Wagemann stv. Fraktionsvorsitzende