SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover


In die Ratsversammlung (14.01.2010)

Hannover, den 04.01.10

Antrag gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Resolution: Erhalt der Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose

Antrag zu beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt. Der im Februar 2009 mit den Ländern gefundene Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells muss weiterverfolgt werden. Zudem darf es keine Einschränkungen für flexible, vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogramme geben. Auch fordert der Rat der Landeshauptstadt Hannover angesichts der erheblichen Steigerungen der Kosten der Unterkunft, die Struktur der Mitfinanzierung dieser Leistungen nach dem SGB II durch die Kommunen rasch zu verändern, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der Kommunen von Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen.

Begründung:
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP sieht eine getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Qualifizierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen vor, die auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 ab dem Jahr 2011 vollzogen werden müsste. In dem Koalitionsvertrag heißt es: „Die Koalition will die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung für Langzeitarbeitslose im Sinne der Menschen neu ordnen. (…) Dabei gilt es, die Kompetenz und Erfahrung der Länder und der Kommunen vor Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu nutzen.“

Die bisher gut funktionierende Kooperation in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften soll also bis Ende 2010 unterbunden werden. Eine Trennung der Zuständigkeiten von Agentur für Arbeit und den Jobcenter der Region Hannover würde erheblichen bürokratischen Aufwand erzeugen und hohe Kosten verursachen. Zudem gäbe es umfängliche Umstrukturierungen für das Personal. Dazu müsste auch eine neue EDV installiert werden. Insbesondere hätten aber die betroffenen Langzeitarbeitslosen deutlich mehr Aufwand, um SGB II-Leistungen rasch und verlässlich erhalten zu können.

Die Vermittlung in Arbeit und Unterstützung für Langzeitarbeitslose muss weiterhin aus einer Hand möglich sein. Das funktioniert in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften ebenso gut wie in den Optionskommunen. Daher sollte der Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells weiterverfolgt werden.

Angesichts der steigenden Zahl der Arbeitslosen ist auch davon auszugehen, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen steigen wird. Damit werden auch die Kosten der Unterkunft, die überwiegend von der Region Hannover zu finanzieren sind, noch weiter ansteigen. Diesen Kostensteigerungen überfordern die Kommunen und führen dazu, dass die ursprünglich vorgesehene Entlastung der Kommunen nicht erreicht wird. Daher muss die derzeitige Ermittlung der quotalen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten rasch umgestellt werden; die tatsächlich den Kommunen entstehenden Kosten müssen zum Maßstab der Berechnung der Bundesbeteiligung werden.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender