„Mit mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau wird beim Neubaugebiet in Badenstedt erstmalig unser Haushaltsantrag zur Erhöhung der Sozialwohnungsquote umgesetzt“, erklären die Fraktionsvorsitzenden der „Ampel“-Partnerschaft im Rat, Christine Kastning, Freya Markowis und Wilfried Engelke.

Mit dem Wohnkonzept 2025 und dem Wohnraumförderprogramm hat die Stadt die Voraussetzungen für den Bau neuer geförderter und gebundener Wohnungen geschaffen. Zudem wurde in der „Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016“ mit der Hannoverschen Wohnungswirtschaft vereinbart, dass mindestens 25 bis 30 Prozent (in der Praxis 25 Prozent) der jährlich zu bauenden 1.000 Wohnungen als geförderte Mietwohnungsbau zu realisieren sind. Nach Überzeugung von SPD, Grünen und FDP reichen diese wohnungspolitischen Maßnahmen jedoch nicht mehr aus. Denn die Zahl der Menschen, die auf die Hilfe der Wohnungsvermittlung durch die Stadt angewiesen sind, steigt kontinuierlich an. Gleichzeitig nimmt die Zahl der dafür zur Verfügung stehenden Belegrechtswohnungen stetig ab. Außerdem sinkt noch die Fluktuation in den Wohnungen allgemein und auch in den Belegrechtswohnungen.

„Um mehr bezahlbaren Wohnraum für alle in Hannover zu schaffen, haben wir die Quote für den geförderten Wohnungsbau bei Wohnungsneubauprojekten auf grundsätzlich 30 Prozent pro Standort angehoben. Entsprechend haben wir auch die Mittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus um insgesamt 3,021 Millionen Euro für 2019 und 2020 erhöht“, erläutern die drei Fraktionsvorsitzenden. „Auch Menschen in besonderen Notlagen, wie Geflüchtete, Obdachlose, aber auch von Gewalt betroffene Frauen, die in Frauenhäusern Zuflucht gefunden haben, sollen so eine Chance auf eine eigene Wohnung bekommen. Wir freuen uns daher, dass bei der Entwicklung des Wohngebiets auf dem Gelände des ehemaligen Zentralinstituts für Versuchstierzucht, der sogenannten ‚Mäuseburg‘, erstmalig unser Haushaltsantrag zur Erhöhung der Sozialwohnungsquote umgesetzt wird“, so Kastning, Markowis und Engelke.

Hintergrund:
Heute (Mittwoch, 03.04.19) werden im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee (Drucksache Nr. 0665/2019) und der Städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1825 - Östlich Hermann-Ehlers-Allee (Drucksache Nr. 0685/2019) beraten. Im Städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die KSG für mindestens 30% der jeweils konkret zur Errichtung vorgesehenen Wohneinheiten, einen vollständigen und prüffähigen Antrag auf Förderung von sozialem Mietwohnraum bei der zuständigen Wohnraumförderstelle einzureichen.

Im Antrag Nr. H-0158/2019 zum Haushaltsplan 2019/2020 hatten die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP im Rat der Landeshauptstadt Hannover die Stadtverwaltung beauftragt, dass bei Neubauvorhaben auf städtischen Grundeigentum bzw. ehem. städtischen Grundeigentum, Erstellung von B-Plänen und Städtebaulichen Verträgen zukünftig grundsätzlich 30 % geförderter und gebundener Wohnungsbau grundsätzlich am Standort verlangt wird. In Gebieten mit deutlich überdurchschnittlicher Förderquote soll der Anteil nicht geringer als 25 % sein.