Die Geschwisterregelung in der Entgeltregelung für Krippen bleibt erhalten. Das ist der Kernpunkt eines Antrages, den die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP heute in den Jugendhilfeausschuss eingebracht hat. „Familien mit zwei und mehr Kindern haben genügend Herausforderungen zu bewältigen. Zusätzlich zur Beitragsfreiheit im Kindergarten werden wir Familien mit einem Geschwisterkind in der Krippe künftig gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung mit bis zu 2.000 € im Jahr zusätzlich entlasten“, so Christopher Finck, jugendpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion. „Es ist ein klares Signal für eine familienfreundliche Politik in unserer Stadt.“

Mit der SPD sei keine kurzfristige Änderung der bestehenden Regelung möglich gewesen, so Finck weiter. Gleichzeitig hätten sich jedoch die Voraussetzungen durch die Einführung der Beitragsfreiheit für den Kindergarten geändert, so dass eine Überarbeitung der Entgeltsatzung sinnvoll sei. Dies haben die Partner von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einem zusätzlichen Antrag beantragt, der ebenfalls heute in den Jugendhilfeausschuss eingebracht worden ist.

Im Moment würden rund 67 Prozent der Krippeneltern den Höchstbeitrag zahlen, fast ein Drittel sei aufgrund ihres geringen Einkommens beitragsfrei gestellt. „Die Staffelung hat sich aus unserer Sicht nicht als gerecht herausgestellt, da schon mittlere Einkommen den Höchstbetrag von 320 € in der Krippe zu entrichten haben“, erklärt Finck. Die SPD-Ratsfraktion setze sich mit ihren Partnern daher für eine grundsätzliche Überarbeitung der Krippenentgelte ein.