Mietrecht hat eine zentrale Bedeutung für alle. Mit breitem gesellschaftlichem Konsens wurde im Jahr 2001 unter der rot-grünen Bundesregierung das soziale Mietrecht modernisiert und eine Anpassung an die tatsächlichen Lebensverhältnisse vorgenommen. Das Mietrecht wurde dadurch einfacher, übersichtlicher und gerechter.

Die Wohnung ist Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz. Die Mieter müssen mit Hilfe von klaren und ausgewogenen Regeln vor ungerechtfertigten Einschränkungen geschützt werden.

v.l.n.r.: Marco Brunotte (wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nds. Landtag), Thomas Hermann (baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover), Charlotte Wallat (Referentin der SPD-Fraktion im nds. Landtag), Lukas Siebenkotten (Direktor des Deutschen Mieterbundes)

Anstatt diese Linie auch im Zuge der Anforderungen des Klimaschutzes und der energetischen Modernisierung im Wohnungsbestand fortzusetzen, plant die Bundesregierung mit dem Mietrechtsänderungsgesetz nunmehr einen Angriff auf das bestehende Mietrecht zu Lasten der Mieter.

„Kritisch zu betrachten sind insbesondere der Minderungsausschluss von drei Monaten bei energetischer Modernisierung, die fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug der Mietkaution durch den Vermieter sowie die Vereinfachung der Räumung der Mietsache durch den Vermieter“, fasst Thomas Hermann, baupolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion, die Ergebnisse einer wohnungspolitischen Fachtagung der SPD-Bundestagsfraktion zusammen. „Im Interesse aller Mieterinnen und Mieter muss mit aller Kraft diesen sozialunverträglichen Maßnahmen entgegengetreten werden.“

Zudem müsse sichergestellt werden, dass sich das Mietrecht auch mit den sich ändernden Bedingungen der Wohn- und Mietsituation im Bundesgebiet weiterentwickelt. Das Konzept der energetischen Gebäudesanierung muss nach Ansicht Hermanns gefördert werden, um die bundesweit beschlossenen energiepolitischen und Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei müssen nach Ansicht der SPD-Ratsfraktion jedoch die Interessen aller Beteiligten austariert werden. „Die Modernisierungsmaßnahmen dürfen nicht zu einer Explosion der Mieten führen. Die Mieten müssen bezahlbar bleiben“, so der baupolitische Sprecher.

Genau das Gegenteil bewirke der Gesetzentwurf der Bundesregierung. „Offensichtlich sollen hier energetische Modernisierungsmaßnahmen und das soziale Mietrecht gegeneinander ausgespielt werden“, so Hermann. Schwarz-Gelb nehme keine Rücksicht darauf, wie belastend die Baumaßnahmen für die Betroffenen sind, ob die Modernisierung sinnvoll und wirtschaftlich ist, ob Energie oder Heizkosten überhaupt eingespart werden oder ob die Miete nach Abschluss der Baumaßnahme noch bezahlbar bleibt: „Was nützen uns Top-Wohnungen, wenn nach Aussagen des Deutschen Mieterbundes rund 30 Prozent der Mieter dann nicht mehr in der Lage sein werden, die Mieten auch zu bezahlen“, stellt Hermann fest.

In vielen Städten Deutschlands hätten sich die Mietpreise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mieter in den letzten Jahren erheblich auseinander entwickelt.

Zwar sei die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt in Hannover nach allen vorliegenden Daten sozial ausgewogen und Verdrängungsprozesse trotz gegenteiliger Behauptungen nicht zu beobachten, so Thomas Hermann. Gleichwohl habe der Rat mit dem derzeit in Bearbeitung befindlichen Wohnkonzept auch beschlossen, Maßnahmen vorzuschlagen, wie bei Neubau und im Wohnungsbestand auch die Personengruppen angemessen mit Wohnraum versorgt werden können, die nicht in der Lage sind, die Kostenmiete zu zahlen. „Für das neue Areal auf dem Klagesmarkt werden wir eine entsprechende politische Initiative ergreifen“, sagt Hermann.

Weil Mietrecht Bundessache sei, unterstützt die SPD-Ratsfraktion auch die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zum Erhalt des sozialen Mietrechts und der klimagerechten Modernisierung im Bestand. Die Initiative umfasst folgende Schwerpunkte:

Energetische Gebäudesanierung

Um hohe Mehrkosten für Mieter durch die Vornahme von energetischen Modernisierungsmaßnahmen zu vermeiden, muss das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beibehalten statt für drei Monate ausgesetzt werden. Es ist insbesondere nicht begründbar, warum Mieter 100% Leistung bei unvollständiger Gegenleistung erbringen sollen. Die SPD macht sich dafür stark, die Umlagefähigkeit sämtlicher Modernisierungskosten von elf auf neun Prozent zu senken. Ebenso sollten nicht rückzahlbare Förderungen zur energetischen Modernisierung aus der Umlagefähigkeit herausgenommen werden.

Rasant steigende Mieten

Das Mietrecht muss auch weiterhin der Verdrängung einkommensschwacher Mieter aus bestimmten Stadtteilen entgegenwirken. Dazu sollte die Miete binnen vier Jahren um maximal 15 Prozent – statt wie bisher 20 Prozent in drei Jahren – steigen dürfen. Bei Neuvermietung sollte die Miete zudem die ortsüblichen Vergleichsmieten um höchstens 10 Prozent übersteigen dürfen.

Contracting

Das Contracting zur Übertragung des Betriebes beispielsweise der Heizungsanlage auf Dritte sollte lediglich bei einer Steigerung der Energieeffizienz zugelassen werden. Es ist sicherzustellen, dass für die Mieter eine Warmmietenneutralität gegeben ist und sie somit vor steigenden Preisen geschützt werden.

Zum Erhalt sozialverträglicher Mieten gerade in den Ballungsräumen ist es nach Hermann außerdem unerlässlich, die soziale Wohnraumförderung des Bundes und der Länder mindestens bis 2019 fortzusetzen. Es könne nicht sein, dass angesichts wachsender Städte die Zweckbindung der Bundesmittel aufgehoben werde und die Länder machen könnten, was sie wollten. Auch hier habe die SPD-Bundestagsfraktion im April 2012 einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht.