„Wir fühlen uns in unserer Position zum Thema Gesundheitsschutz für die hier lebenden Menschen bestätigt. Das ist eine herbe Niederlage für Minister Sander und die FDP. Seine Politik nach Gutsherrenart hat einen herben Dämpfer erlitten!“ kommentiert SPD-Fraktionsvorsitzende Christine Kastning das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Umweltzone.

Das Verwaltungsgericht untersagte in seiner heutigen Eilentscheidung der Landeshauptstadt Hannover im Wege einer einstweiligen Anordnung, den Luftreinhalteplan entsprechend einer Weisung des Umweltministeriums zu ändern, ohne zuvor die im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebene Bürgerbeteiligung durchgeführt zu haben.

Damit schloss sich das Gericht der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes an, das zuvor schon in anderen Verfahren um Luftreinhaltepläne einzelnen Anliegern das Recht auf saubere Luft zuerkannt hatte.

Die Fraktionsvorsitzende weiter: „Wir fordern von Minister Sander, seine Weisung zurückziehen. Sie ist falsch und rechtswidrig. Nach diesem Urteil sollte das Land in sich gehen und das juristische Tauziehen beenden. Jeder Einspruch verlängert die Unsicherheit. Die Bevölkerung braucht Planungssicherheit und das Vertrauen in das Handeln der Verwaltungen. Jeder muss wissen, woran er ist, wenn er mit seinem Auto Hannover ansteuert.“

In dem Urteil sieht der umweltpolitische Sprecher Manfred Müller auch die Quittung für das ungewöhnliche Verhalten des Niedersächsischen Umweltministeriums als Fachaufsichtsbehörde mit der Landeshauptstadt. Das Umweltministerium hatte eine Änderung des Luftreinhalteplanes angeordnet, ohne zuvor die umfangreichen Akten, Stellungnahmen und Gutachten bei der Landeshauptstadt zu sichten und den fachlichen Austausch zu suchen. Auch der Rat wurde erst nachträglich unterrichtet. Müller hofft, dass nach dem Urteil wieder eine vernünftige und sachbezogene Umgangsform Einzug in die Verwaltungsstuben des Landes hält.