Die diesjährige Haushaltsklausur in Göttingen hat die SPD-Ratsfraktion angesichts der Finanzkrise und dem damit verbundenen jahresbezogenen Haushaltsdefizit von 176 Mio. € vor besonders schwierige Herausforderung und eine große Verantwortung gestellt.
Einerseits gilt es, den Haushaltsentwurf 2010 ohne gravierende Ausweitungen im Rat zu beschließen, auf der anderen Seite steht die wichtige Entscheidung über ein weiteres Haushaltskonsolidierungsprogramm für die Jahre 2010 bis 2012 mit einem Einsparvolumen von über 54 Mio. € an.

Die SPD-Ratsfraktion hat dazu in den vergangenen Monaten sehr intensiv beraten. Angesichts der deutlich verschlechterten Bedingungen im städtischen Haushalt haben alle in der Fraktion sehr verantwortungsbewusst auf Prioritäten gesetzt. Im Ergebnis der Klausurtagung gibt es keine Veränderung im Vermögenshaushalt, es bleibt bei Netto-Neu-Null. Im Verwaltungshaushalt 2010 beträgt die zusätzlich eingesetzte Summe nur 59.100 €. Wir betonen, dass mit dem vorgelegten HSK VII Wege aufgezeigt wurden, keine Einrichtungen in dieser Stadt zu schließen! Die SPD-Ratsfraktion ist einmütig der Auffassung, dass es richtig ist, den begonnenen Ausbau der Betreuung im Kinder- und Jugendbereich (z.B. Ausbau für Unter-Dreijährige, Ganztagsschule, IGSen) und die ambitionierte Schulsanierung (z.B. Leibnizschule, IGS Mühlenberg) fortzusetzen. Hier ist es uns gelungen, diesen wichtigen Bereich aus dem Konsolidierungsprogramm heraus zu halten, um die Chancengleichheit für alle Kinder zu erhöhen bei gleichzeitiger Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.Haushaltssicherungskonzept VII

Die SPD-Fraktion trägt das vom Kämmerer Dr. Marc Hansmann vorgelegte Konsolidierungsvolumen von 54,5 Mio. € mit kleinen Änderungen mit.

Rechtsformänderung Stadtentwässerung (AöR SEH) Die Fraktion hat sich inhaltlich zu diesem Thema positioniert. Sie hat den Verhandlungspartnern auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite als Auftrag einen Konsolidierungsspielraum für andere Lösungen gegeben, um die angesetzte Konsolidierungssumme von jährlich 1.450.000 € zu erbringen. Sollte dieser Weg zu nicht zum Erfolg führen, greift der Grundsatzbeschluss, den die Fraktion zum Thema Umwandlung in eine Anstalt Öffentlichen Rechts gefasst hat mit weit reichenden Aussagen zur Absicherung des Status Quo für die Beschäftigten und die strategische Steuerung durch einen Verwaltungsrat auf der Grundlage einer im Rat entsprechend zu beschließenden Satzung. (Anlage).

Wegfall der einjährigen Anschlussbeschäftigung für die über Bedarf ausgebildeten Nachwuchskräfte Die Verwaltung wird aufgefordert, in die begonnenen Verhandlungen über einen Haustarifvertrag bei der LHH einen Lösungsvorschlag einzubringen, der es einerseits ermöglicht, die Praxis der einjährigen Anschlussbeschäftigung nach der Ausbildung im HSK VII-Zeitraum fortzusetzen und andererseits einen Konsolidierungsbeitrag zu erzielen. Die LHH bildet seit Jahren über den eigenen Bedarf hinaus aus. Dies ist und bleibt ein hohes Gut. Die einjährige Anschlussbeschäftigung aller Auszubildenden auf Grund einer Entscheidung der Arbeitgeberseite soll dann beibehalten werden, wenn es gelingt, angesichts der Haushaltssituation einen eigenen Beitrag der Beschäftigten zu erreichen.

Damit ist eine Gestaltungsmöglichkeit geschaffen, die den über Bedarf Ausgebildeten ab dem entscheidenden Jahr 2012 Zeit zur beruflichen Orientierung zu geben und das Bemühen um eine anschließende Beschäftigung zu unterstützen.

Reduzierungen bei Fachprogrammen:

Jugend- und Kulturbereich Hier wurden folgende Veränderungen vorgenommen in Höhe von insgesamt 351T€: - Keine Streichung der Sprachförderung (100T€) - ein weiterer Ausbau von 2 Familienzentren ( 80T€) - keine Streichung der Jugendprojekte „Kulturelle Bildung“, „Gewaltprävention“ und Kürzung „Beteiligung“

Gedeckt wird diese Veränderung durch eine Mehreinnahme und damit städtischen Minderausgabe bei der bisher im Haushalt veranschlagten Summe zum Krippenausbau.

Bürgerbüro Stadtentwicklung Das Bürgerbüro soll in den folgenden Jahren seine Beratungstätigkeit fortsetzen können, allerdings unter verstärkter Einbeziehung von Drittmitteln. Deshalb wird in den folgenden drei Jahren die Zuwendung schrittweise von 100.000,- auf 60.000,- Euro abgesenkt.

Kapitalzuführung Messe AG, Kooperation von Dt. Messe AG und HCC

Die SPD bekräftigt den Beschluss vom 11.06.2009 (Drucksache 1085/2009) mit der Aufforderung durch Zusammenführung von Catering und Kongressaktivitäten von HCC und Deutscher Messe AG und die Erschließung von Synergieeffekten ein Einsparpotential von insgesamt 1,5 Mio. Euro zu erschließen. Mit der jetzt im HSK VII vorgeschlagenen Strukturmaßnahme zur Optimierung des HCC soll bis zum Jahr 2012 ein Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 800.000 Euro erzielt werden.

Die Deutsche Messe AG (DMAG) wird aufgefordert, durch interne Sparmaßnahmen z.B. im Gastronomiebereich ebenfalls einen Konsolidierungsbeitrag im eigenen Unternehmen in Höhe von 700.000 Euro bis zum Jahr 2012 zu erzielen. Die Dt. Messe AG hat bisher nicht deutlich genug gemacht mit welchen Maßnahmen sie die Vorgaben des Ratsbeschlusses 1085/2009 erfüllen will. Angesichts der Kapitalzuführung von 125 Mio. Euro für die Dt. Messe AG (allein städtischer Anteil), der im städtischen Haushalt zu einer jährlichen Belastung von rund 8 Mio. Euro führt, muss auch die Dt. Messe AG alle Einsparpotentiale nutzen.

Haushaltsbegleitanträge und weitere Schwerpunkte:

Hannover City 2020

Mit dem Innenstadtentwicklungsdialog Hannover City 2020 hat die Landeshauptstadt einen bundesweit beachteten Entwicklungsprozess angestoßen. Förderungen der Stiftung Deutsche Baukultur sowie des Bundesministeriums für im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungsstrategie verdeutlichen das Interesse an der Weiterentwicklung einer nach dem Zweiten Weltkrieg in der Wiederaufbauphase „neu“ entstandenen Innenstadt. Um die organisatorischen und finanziellen Vorbereitungen für die Umsetzung der im Wettbewerb prämierten Maßnahmen für die nächste Dekade treffen zu können, wird die Verwaltung aufgefordert, bis Ende 2010 ein Konzept unter Einbeziehung städtischer Tochterunternehmen zu erarbeiten (Innenstadtentwicklungsgesellschaft oder die Übertragung der Aufgabe an ein städtisches Tochterunternehmen).

Förderung des Radverkehrs Zur Förderung des Radverkehrs werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen insgesamt 600.000,- Euro für den Ausbau von Radwegen und Straßen mit Radverkehr zweckgebunden. Auch der kombinierte Fuß- und Radweg auf der Ostseite des Rudolf-von-Bennigsen-Ufers wird bis zum nächsten Maschseefest im südlichen Teil bis Riepestraße komplett fertig gestellt.

Auf Basis der Evaluierung des Modellversuchs „Nachbarschaftlicher Unterstützungssysteme“ soll ein Konzeptvorschlag für Mittelfeld erarbeitet werden Die Verwaltung wird beauftragt 1. den laufenden Modellversuch aus den vorhandenen Finanzmitteln für die „Förderung des Aufbaus „Nachbarschaftlicher Unterstützungssysteme (NI)“ um den Erprobungsbereich „Mittelfeld“ zu erweitern. 2. die Räume in der ehemaligen Stadtteilbibliothek zur Verfügung zu stellen und entsprechend herzurichten. 3. auf Basis der Evaluierung des Modellversuchs „Nachbarschaftlicher Unterstützungssysteme“ und unter Einbeziehung der daraus gewonnen Erkenntnisse einen Konzeptvorschlag für Mittelfeld zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung noch vor der Sommerpause vorzulegen. Die vorhandenen Strukturen (Vereine, Initiativen und Akteure) sind einzubinden. Der neu gegründete Integrationsbeirat sollte ebenfalls beteiligt werden.

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2006 wurde der Modellversuch „Förderung des Aufbaus „Nachbarschaftlicher Unterstützungssysteme (NI)“ beschlossen. In Roderbruch, List und Ahlem-Badenstedt wurden daraufhin nach Konzept NIs gegründet, und mit der Drucksache 2149/200 erfolgte die Evaluierung. Dabei hat sich gezeigt, dass vor allem dort, wo sich vor Ort aus Eigeninitiative Projekte entwickelt haben, die Unterstützung in dieser Form erfolgreich sein kann und zur Belebung und Strukturierung sozial schwieriger Wohnquartiere außerordentlich wertvoll ist. Im Stadtteil Mittelfeld lief das Programm Soziale Stadt Ende 2008 aus. Im Laufe der Durchführung konnten u. a. auch zahlreiche Bewohnerin-nen und Bewohner für gemeinschaftliches Engagement gewonnen werden. Zugleich stellt die bisher ungenutzte Bibliothek einen zweckdienlichen örtlichen Ansatzpunkt dar, so dass geeignete Voraussetzungen für eine Stabilisierung von Nachbarschaftsstrukturen gegeben sind.

Prüfauftrag zur Weiterführung der Maßnahme zur einvernehmlichen Nutzung des Schünemannplatzes unter geänderten Rahmenbedingungen. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis Herbst 2010 in Zusammenarbeit mit den bisherigen Akteuren ein Konzept, zur stetigen Weiterführung der Maßnahme „Einvernehmliche Nutzung des Schünemannplatzes“ ab 2011 unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen, vorzulegen. Das Projekt „Maßnahmen zur einvernehmlichen Nutzung eines Stadtplatzes in Hannover-Ricklingen“ wurde 2005 im Auftrag des Arbeitskreises Alkohol auf öffentlichen Plätzen der Landeshauptstadt Hannover entwickelt und in drei Projektphasen bis Ende 2006 aus Mitteln der Verwaltung finanziert. Das bundesweit einigartige Projekt war zugleich Modellprojekt für einen kommunalen Maßnahmekatalog zum Umgang mit Störungen auf öffentlichen Plätzen. Ab 2007 wurde das Projekt im Auftrag des eigens dazu eingerichteten „Kooperationsverbund Schünemannplatz“ durchgeführt und wurde in den Jahren 2007 und 2008 aus Mitteln des Fonds „Integrative Stadtteilarbeit“ finanziert. Zum Konzept gehörte neben der Öffnung der Toilettenanlage auch eine konsequente Präsenz von Betreuern auf dem Platz. Ihre Aufgabe war es, bei Bedarf vermittelnd einzugreifen, dafür wurden sie als Mediatoren geschult. Die 2008 durchgeführte externe Evaluation des Projekts hat sowohl den Erfolg des Projekts weitgehend bestätigt, als auch die Fortführung der Maßnahmen empfohlen.

Überblick, in welcher Form die Einrichtungen in städtischer Verantwortung das Thema „sexuelle Gewalt“ aufgreifen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens zur Sommerpause 2010 einen Bericht zu der Frage vorzulegen, welche Maßnahmen in den städtischen und von der Stadt geförderten Einrichtungen zur Prävention von grenzverletzendem Verhalten an Menschen mit Behinderungen ergriffen werden. Untersuchungen zeigen, dass Menschen mit Behinderung etwa viermal häufiger Opfer sexueller Gewalt werden als nicht behinderte Menschen. Risikofaktoren sind das einem Betreuungsverhältnis immanente Machtgefälle, Abhängigkeit von Assistenz, wirtschaftliche und emotionale Abhängigkeit, erschwerter Zugang zu Bildung und Information, soziale Isolation und vermeintlich geringere Glaubwürdigkeit Mit dem Beitritt der Landeshauptstadt Hannover in 2005 zur Deklaration von Barcelona - “Die Stadt und die behinderten Menschen” hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderung am Leben in der Stadt gleichberechtigt zu beteiligen und Maßnahmen zur besseren Integration und zur stetigen Unterstürzung dieses Personenkreises zu ergreifen.

Grundsatzbeschluss der SPD-Fraktion im Rat der LH Hannover zum Ausbau von Grundschulen zu Ganztagsschulen

1. Die Betreuung von Schulkindern im Grundschulalter wird durch den Ausbau von Grundschulen zu Ganztagsschulen im Rahmen eines Stufenprogramms massiv ausgebaut. Bis zum Schuljahr 2012/2013 sollen durch Einrichtung von 21 Ganztagsschulen mindestens 1.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Der Aufbau von Ganztagschulen soll das bestehende Angebot von Hortplätzen nicht ersetzen sondern ergänzen!

2. Die neuen Ganztagschulen sollen eine verlässliche Betreuung von 7 bis 17 Uhr und in den Ferien gewährleisten. Die Betreuungs- und Bildungsangebote erfolgen mit qualifizierten Kräften. Die neuen Ganztagsschulen stellen daher eine deutliche qualitative Weiterentwicklung der schon bestehenden 6 „Schulen im Stadtteil“ da. Pro Ganztagsschule sollen mindestens 50 Betreuungsplätze entstehen.

3. Der Aufbau der Ganztagsschulen kann für das Haushaltsjahr 2010 aus den bestehenden Haushaltsansätzen (u.a. rund 640.000 Euro für „Schulen im Stadtteil“) und Haushaltsresten im Schuletat finanziert werden. Ab dem Haushaltsjahr 2011 werden die Mittel im Schuletat bedarfsgerecht auf bis zu 1 Mio. Euro p.a. im Jahr 2013 aufgestockt.

4. Für bauliche Maßnahmen (z.B. für Mensen) werden im Rahmen des Wirtschaftsplans Gebäudemanagement in diesem Zeitraum rund 6,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

5. Die SPD-Fraktion begrüßt daher das von der Verwaltung vorgelegte Konzept gemäß Drucksache 2177/2009.

6. Die SPD-Fraktion stellt fest, dass das hannoversche Konzept der Ganztagsschule deutlich über das Offene Ganztagschulkonzept der Landesregierung, das z.B. keine Ferienbetreuung vorsieht, hinaus geht.

7. Die SPD-Fraktion bedauert, dass das Konzept einer gebundenen Ganztagsschule, die einer rhythmisierten Vormittags- und Nachmittagsunterricht sowie Freizeitphasen vorsieht, von der Landesregierung weiterhin nicht gewollt ist und daher auch in Hannover nicht umsetzbar ist. Die SPD bekräftigt, dass sie weiterhin das Konzept einer gebundenen Ganztagsschule mit Ferienbetreuung favorisiert und dessen landesweite Einführung fordert.

8. Im Rahmen des neuen Ganztagschulkonzepts soll auch die Inklusion, also die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen, ermöglicht werden. Eine modellhafte Erprobung könnte im Geltungsbereich des „Regionalen Integrationskonzepts Nord-West“ gestartet werden.

Hier will die SPD Fraktion zum Thema Integration erste Akzente setzen und das Thema stärker in das politische und öffentliche Bewusstsein bringen!

ANLAGE: Grundsatzbeschluss der SPD-Fraktion zum HSK VII (Drs. 1858/2009) - Rechtsformänderung der Stadtentwässerung in eine Anstalt Öffentlichen Rechts (Strukturmaßnahme S 3)

1. Die SPD-Fraktion im Rat der LH Hannover stimmt der vorgeschlagenen Umwandlung der Rechtsform der Stadtentwässerung in eine Anstalt Öffentlichen Rechts (AÖR) zu.

2. Die SPD-Fraktion hält den damit verbundenen Konsolidierungsbeitrag für den städtischen Haushalt in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro pro Jahr für unverzichtbar.

3. Die SPD-Fraktion betont, dass die Umwandlung der Stadtentwässerung in eine Anstalt Öffentlichen Rechts keine Privatisierung der Stadtentwässerung bedeutet, weil die LH Hannover 100 %iger Eigentümer der Stadtentwässerung bleibt. Die SPD-Fraktion lehnt eine Privatisierung der Stadtentwässerung weiterhin strikt ab.

4. Die SPD-Fraktion sieht in der Umwandlung der Stadtentwässerung in eine AÖR auch die Chance für eine verstärkte Kooperation bzw. Leistungserbringung über die Stadtgrenzen hinaus bietet. 5. Die SPD-Fraktion betont, dass die geplante Umwandlung der Stadtentwässerung in eine AÖR weder zu einer Gebührenerhöhung für die Bürgerinnen und Bürger noch zu geringeren Investitionen in die Erneuerung der städtischen Kanalnetze führt. Die Stadtentwässerung verfügt über ausreichende Einnahmen und Rücklagen, um die notwendigen Investitionen auch in Zukunft zu leisten.

6. Die SPD-Fraktion bekräftigt, dass die Stadtentwässerung sich auch in Zukunft am Ziel der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit orientieren soll. Auch bei Umwandlung der Stadtentwässerung in eine AÖR wird es keine betriebsbedingten Kündigungen und keine „Privatisierung durch die Hintertür“ durch verstärkte Auftragsvergabe an externe Dienstleister bei gleichzeitigem Personalabbau bei der Stadtentwässerung geben. Das bestehende Ausbildungsengagement der Stadtentwässerung soll in vollem Umfang erhalten bleiben.

Die Stadtentwässerung als AÖR soll Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband bleiben und der Zusatzversorgungskasse. Damit bleibt die Tarifbindung erhalten.

7. Die AÖR soll durch einen Verwaltungsrat gesteuert und kontrolliert werden. Dabei sind die bestehenden Einflussmöglichkeiten des Rates auf die strategische Steuerung und Kontrolle der Stadtentwässerung durch den Rat der LH Hannover in vollem Umfang zu erhalten. Die Aufgaben der Stadtentwässerung gemäß der bestehenden Satzung sollen vollumfänglich übernommen werden. Die noch zu erarbeitende Satzung der AÖR wird dem Rat zur Zustimmung vorgelegt. Ausgliederungen und Gebührenerhöhungen/-absenkungen sollen auch in Zukunft der Zustimmung des Rates bedürfen.

8. Die bestehenden Leistungsbeziehungen zwischen Stadtentwässerung und Kernverwaltung sollen durch die neue Rechtsform nicht beeinträchtigt werden.

9. Die SPD-Fraktion lehnt die von der neuen Bundesregierung angedachte Einführung einer Mehrwertsteuerpflicht für kommunale Stadtentwässerungsbetriebe strikt ab. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird die Abwassergebühren für die Bürgerinnen ohne Not und sachlichen Grund drastisch erhöhen.