SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

Hannover, 24.04.2009

In die Ratsversammlung

A N T R A G gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Resolution für ein Kommunales Wahlrecht von Nicht-EU-BürgerInnen

zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert mit der nachfolgenden Resolution die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung und dem Städtetag dafür einzusetzen.

Begründung: Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung, so auch unseres Grundgesetzes. Mitwählen bedeutet mitgestalten. Mitgestalten bedeutet Mitverantwortung und ist somit eine Voraussetzung für das Gelingen der Integration.

Viele demokratische Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der Bürgerinnen und Bürger abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen. In vielen Ländern der EU – Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Niederlande, Schweden, Estland, Litauen, Slowenien und Ungarn - können Menschen mit Migrationshintergrund schon heute unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit wählen.

In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig ca. 4,6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 17 Jahren, die das Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen nicht haben. Sie kommen aus Ländern, die nicht der europäischen Union angehören, den so genannten Drittstatten. Gleichzeitig sind viele von ihnen nicht mehr auf dem Weg in die Mitte unserer Gesellschaft, sondern längst dort angekommen. Diese Ungleichbehandlung von Deutschen und EU-BürgerInnen gegenüber Nicht-EU-BürgerInnen wird zu Recht vielfach als ungerecht empfunden. Wer Steuern und Sozialabgaben zahlt, soll auch wählen können.

Das kommunale Wahlrecht ist für eine demokratische Bürgergesellschaft förderlich, da es demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes möglich macht.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits Anfang der 90er Jahre im Zusammenhang mit den Maastrichter Verträgen entschieden, dass mit einer Änderung des Grundgesetztes die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Menschen aus Drittstaaten ohne deutschen Pass möglich ist. Mit Bezug auf den Lokalen Integrationsplan (LIP) fordern wir daher die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-BürgerInnen.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender