In die nächste Ratsversammlung

3. Februar 2009

A N F R A G E gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

EEWärmeG

Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare - Energien - Wärme - Gesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten. In diesem Gesetz wird eine Nutzungspflicht von „Erneuerbaren Energien“ beim Neubau von Eigenheimen und Gewerbebauten vorgeschrieben. Dabei hat der Erbauer verschiedene Varianten zur Auswahl.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Bauherren über dieses Gesetz informiert werden?

2. Welche Entscheidungskriterien, die im Einklang mit dem Gesetz und unserer Klimaallianz stehen, kann die Verwaltung für Hannover anwenden?

3. Welche Fördergelder stehen den Erbauern aus Bundes-, Landes-, und Kommunalen Fördertöpfen zur Verfügung?

Christine Kastning Fraktionsvorsitzende