A N F R A G E gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

"Geduldete Familien" in Hannover

Auch in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) gibt es Menschen, die im Sinne des Aufenthaltsgesetzes in der Situation einer so genannten "Duldung" ihres Aufenthaltes in der Stadt leben. Grundsätzlich bedeutet das lediglich eine zeitweise Aufschiebung oder eine Aussetzung der Abschiebung. Duldungen werden in der Regel für einen kurzen Zeitraum ausgesprochen, die für die betroffenen Menschen immer wieder verlängert werden müssen. Viele dieser Personen leben in Familien mit Kindern und Jugendlichen, die der Schulpflicht nachzukommen haben. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Wie viele "geduldete Personen" leben in der LHH und wie groß ist die Anzahl der Familien, in denen diese Menschen leben?

2. Wie viele der "Geduldeten" sind Kinder und Jugendliche und besuchen eine KITA oder eine öffentliche Schule und wie viele der „geduldeten Menschen“ sind über 65 Jahre alt?

3. Wie viele der „geduldeten Personen“ sind im erwerbsfähigen Alter und gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach?

Christine Kastning Fraktionsvorsitzende