A N F R A G E

gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Einbürgerungsverfahren

In den hannoverschen Medien wurde in den letzten Monaten häufiger über die feierliche Übergabe Einbürgerungsurkunden berichtet. Über das eigentliche Einbürgerungs-verfahren ist jedoch recht wenig in der Öffentlichkeit bekannt.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Wie läuft das Einbürgerungsverfahren in der Landeshauptstadt Hannover ab? Wir bitten um eine grundsätzliche Erläuterung.

2. Wie geht die Verwaltung beim Einbürgerungsverfahren mit der Gruppe von Exil-Iraner/innen um, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten und Familien gegründet haben, also in der deutschen Gesellschaft fest integriert sind, allerdings durch Demonstrationen und Veranstaltungen aktiv gegen das Regime ihres Landes protestieren. Ist die Wahrnehmung solcher demokratischen Rechte gegen ein totalitäres System ein Hinderungsgrund für eine Einbürgerung?

Christine Kastning Fraktionsvorsitzende