SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover


In den
- Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
- Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An alle Stadtbezirksräte z.K.

11.01.2016

Zusatzantrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache Nr. 2474/2015

Neufassung der Satzung zum Schutz von Bäumen etc. (Baumschutzsatzung)

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Punkte in der neuen Baumschutzsatzung umzusetzen:

1. Bei Vorlage eines Gutachtens eines/r anerkannten zertifizierten Baumgutachters/in kann ein Baum entnommen werden, wenn eine Verkehrsgefährdung von ihm ausgeht.
§ 7 – Ersatzpflanzung soll uneingeschränkt gelten.

2. § 3 (Verbote) Satz 2 a wird wie folgt ergänzt:
Entfernen von gesunden Starkästen mit mehr als 10 cm Durchmesser (entspricht 31,5 cm Astumfang) gemessen an der Schnittstelle

3. § 5 Satz 1 e wird wie folgt ergänzt:
Eine Überdeckung der Kleingartenparzelle durch Baumkronen von über 20% wird als unzumutbare Erschwernis gewertet.

4. § 2 a wird wie folgt geändert:
Der Stammumfang bei Nadelgehölzen wird von 60 cm auf 80 cm heraufgesetzt.

Begründung:
Der Punkt 1 nimmt einen häufigen Kritikpunkt auf und dient der Vereinfachung in der Handhabung der Baumschutzsatzung.

Die Definition von Starkästen muss für Jeden nachmessbar sein, ohne Rechenformeln anwenden zu müssen.

Die Definition von Zumutbarkeit bis zu einer Baumüberdeckung von 20% der Kleingartenfläche entspricht bereits dem Verwaltungshandeln und sollte als klares Kriterium bereits in der Satzung formuliert sein.

Laubbäume haben eine höhere Bedeutung für das Klima als Nadelgewächse.

Christine Kastning Patrick Drenske
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender