SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Landeshauptstadt Hannover


In den
- Schulausschuss
- Organisations- und Personalausschuss
- Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
- Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

Änderungsantrag

gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

zur DS 2119/2013
Hannoversches Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen


zu beschließen:

Die Drucksache wird wie folgt ergänzt:

Ergänzung um Punkt e-neu):

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Konzessionsverträgen eine Vorbehaltsklausel aufzunehmen, die die Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes zur Bedingung macht, sobald hierfür die rechtlichen Vorgaben vorliegen. Entsprechend ist bei der Ausschreibung hierauf hinzuweisen.

Ergänzung um Punkt f-neu):

Für das Hannoversche Mittagessenkonzept an Ganztagsschulen wird den zuständigen Gremien nach Ablauf von 2 Jahren, d. h. zu Beginn des Schuljahres 2016/17, ein umfassender Bericht vorgelegt. Dieser enthält insbesondere folgende Angaben: Kriterien zur Qualität und Abnahme des Essens, Zufriedenheit und Erfahrungen der Schulen, Preisentwicklung, Aussagen zur Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. Aussagen, wie viele Caterer den NGG-Tarif von 8,51 €/h (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) gezahlt haben.

Begründung:

Zur Punkt e-neu): Über den Mindestlohn soll für eine angemessene Entlohnung gesorgt werden. Falls die neue Bundesregierung, wie angekündigt, den Mindestlohn voraussichtlich ab 01.01.2015 gesetzlich vorgibt und diese Vorgabe dann auch für die Vergabe der betreffenden Konzessionen gilt, soll der Mindestlohn in den Konzessionsverträgen festgeschrieben werden.

Zu Punkt f-neu): Es sollen die Erfahrungen mit den Caterern (Wechselhäufigkeit, angemessener Personaleinsatz), dem Abrechnungssystem (Ausfallwahrscheinlichkeit, Bedienbarkeit, Soft- und Hardwaremängel, Berücksichtigung von Sondertatbeständen (bspw. BuT)) und den Essenbeiräten (Tagungshäufigkeit, Klagegründe, häufigste Beschwerden) aufgeführt und ausgewertet werden. Hierzu sind ggf. gesonderte Abfragen an den teilnehmenden Schulen durchzuführen.

Daneben sind die tatsächlichen Kosten der Mittagessen für die NutzerInnen anzugeben, und es ist zu belegen, dass die Kriterien der Essenqualität- und -vielfalt und soziale Standards eingehalten wurden.
Der Anteil der am Mittagessen teilnehmenden SchülerInnen ist je Schule zu nennen und der Teilnahmegrad ist darzustellen.
Der Bericht enthält eine Darstellung der Sachkostenzuschüsse.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender