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SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover


In den
- Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
- Internationalen Ausschuss
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
- Sozialausschuss
- Verwaltungsausschuss
- In die Ratsversammlung

26.11.2012

Antrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Leitbild zur Unterbringung von Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedlern und Flüchtlingen

zu beschließen:

Das Dreisäulenkonzept, das in der DS 1583/2011 vorgestellt wurde, wird wie folgt umgesetzt:

  1. Asylsuchende, SpätaussiedlerInnen und Flüchtlinge sollen möglichst nicht länger als 12 Monate in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sein, sofern diese Wohnform nicht der ausdrückliche Wunsch des/der BewohnerIn ist und es individuell und rechtlich möglich ist.
  2. Freie Plätze in angemieteten Wohnungen und in Wohnprojekten werden zuerst den am längsten untergebrachten Personen angeboten.
  3. Spätestens nach dreimonatigem Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft wird ein Beratungsgespräch angeboten, das über Rechte und Pflichten sowie die Wahlmöglichkeit der Unterbringung nach 12 Monaten informiert. Die bereits bestehende Wohnraumberatung durch SozialarbeiterInnen vor Ort und Beratungsstellen wird verstärkt und arbeitet gezielt daraufhin, das Wissen und die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um eine informierte Entscheidung für eine Wohnform zu ermöglichen. Dabei sind eine eigene Wohnung und der Weg dorthin grundsätzlich das Ziel.
  4. Zur Betreuung von Flüchtlingen in Wohnungen soll die städtische Beratungs-und Betreuungsstelle für dezentral untergebrachte Personen (bei OE 51) wieder aufgestockt werden (im Rahmen von HSK-Programmen und sinkenden Flüchtlingszahlen wurde dort Personal zurückgefahren). Die Verwaltung erarbeitet kurzfristig ein Betreuungskonzept, in dem die sozialen Hilfen für die dezentral in Wohnungen untergebrachten Personen aufgezeigt werden. Ergänzend wird hierzu eine Einschätzung des Konzeptes vom Runden Tisch für Gleichberechtigung und gegen Rassismus eingeholt.
  5. Die Stadt Hannover strebt für alle Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnprojekte und dezentral untergebrachten Flüchtlinge, Asylsuchende und AussiedlerInnen eine Vereinbarung mit der Region Hannover, Sozialpsychiatrischer Dienst, und der Kassenärztlichen Vereinigung, Bezirksstelle Hannover, bezüglich der Beratung, Betreuung und Behandlung psychisch erkrankter Personen an. Die BetreiberInnen der Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnprojekte sind entsprechend einzubeziehen.
  6. Die Anzahl an von der LHH angemietetem Wohnraum für Asylsuchende, Flüchtlinge und AussiedlerInnen ist zu erhöhen. Zur Wohnraumgewinnung sollen Wohnungswirtschaft und private VermieterInnen mobilisiert werden.
  7. Neben der Zahl an angemieteten Wohnungen ist auch die Zahl der Wohnpro-jekte zu erhöhen (analog Wohnprojekt Haltenhoffstraße). Die Größe der Wohnprojekte richtet sich dabei nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude und den jeweiligen Zuschnitten bzw. Wohnungsgrößen. In den jeweiligen Wohnprojekten sollen nach Möglichkeit nur bis zu 35 Personen, jedoch höchstens 50 Personen, untergebracht werden.
  8. Wenn Gemeinschaftsunterkünfte notwendig werden, sollen sie sich bei Neubauten (baulich und in der Betreuung) am Standard des Flüchtlingswohnheims der EFG an der Hildesheimer Straße orientieren. Im Bestand sollen sie sich diesem Standard möglichst weit annähern. Es soll die Größe von 50 BewohnerInnen möglichst nicht überschritten werden. Sollten neue Plätze in Wohnheimen geschaffen werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Plätze in Wohnprojekten und in Wohnungen ebenfalls zu erhöhen.
  9. Grundsätzliches Ziel ist die Verteilung der Wohnprojekte und Gemeinschaftsunterkünfte auf möglichst viele unterschiedliche Stadtteile und Standorte, um einer Konzentration vorzubeugen. In sozialen Brennpunkten soll weitestgehend keine Unterbringung erfolgen.
  10. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, dem Sozialausschuss sowie dem internationalen Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen und - frühzeitig - über die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Bedarfe zu berichten. Daneben wird die Verwaltung aufgefordert, über die Fortentwicklung der sozialarbeiterischen Betreuung und Wohnberatung sowie die Bemühungen zur Anmietung von zusätzlichen Wohnungen zu berichten. Zusätzlich entwickelt die Verwaltung Überlegungen (Vorschläge), wie eine adäquate Unterbringung zukünftig auch dann sichergestellt wird, wenn sich kurzfristig die Zahl der unterzubringenden Personen so stark erhöht, dass vorhandene Kapazitäten nicht ausreichen.

Begründung:
Die Landeshauptstadt Hannover ist nach dem Gesetz zur Aufnahme von ausländi-schen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG -) vom 11.03.2004 in der aktuellen Fassung verpflichtet, Ausländer und Ausländerinnen, die einen Asylantrag gestellt haben und die nicht oder nicht mehr verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen und die ihr zugewiesen sind, unterzubringen. Die Unterbringung soll nach § 53 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften erfolgen.
Bei der Ausgestaltung der Unterbringung soll der besonderen Problematik von Menschen, die keine Wohnung haben und unter Heimatverlust sowie eventuell unter den Folgeschäden erlittener Repressalien leiden, mit einem umfassenden Angebot an Betreuung und Sozialarbeit sowie einem menschenwürdigen Wohnen Rechnung getragen werden. Hierbei zeichnet sich die Betreuung der Flüchtlinge im Wesentlichen durch die Erschließung ihrer persönlichen Ressourcen aus.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender