Zum Inhalt springen

SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover


In den
- Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (05.11.)
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (07.11.)
- Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschaft- und Liegenschaftsangelegenheiten (09.11.)
- Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung (14.11.)
- Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

16.10.2012

Zusatzantrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache 1767/2012

Konzessionierungsverfahren/Neuvergabe der Wegenutzungsverträge Strom, Gas, Wasser und Fernwärme

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Vorgaben in die Verhandlungen zu den einzelnen Wegenutzungsverträgen einzubringen:

Wegenutzungsvertrag Strom:

  • Der Konzessionsnehmer bekennt sich zur Förderung der dezentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sowie von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG).
  • Der Konzessionsnehmer und die LHH entwickeln gemeinsam für das Stadtgebiet ein Konzept, um Interessierte über die Möglichkeiten dezentraler Stromerzeugung zu informieren, und setzen dieses Konzept um. Das Konzept wird der Öffentlichkeit im zweiten Jahr der Vertragslaufzeit vorgestellt und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen überarbeitet und aktualisiert. Interessierte sind insbesondere über ihre gesetzlichen Rechte nach dem EEG, öffentliche und private Förderung sowie über alle notwendigen Schritte zu Errichtung und Betrieb von dezentralen Stromerzeugungsanlagen zu informieren.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an Schlichtungsverfahren in Streitfällen. Sofern nicht andere Schlichtungsstellen gemäß EnWG und EEG zuständig sind, soll durch den Proklima-Fonds zusammen mit der LHH ein Schlichter benannt werden.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Stromanschlüssen innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, die LHH jährlich über die Entwicklung der dezentralen Stromerzeugung im Stadtgebiet zu informieren. Die Berichtspflicht des Konzessionsnehmers umfasst dabei die Anzahl der Neuanschlüsse von Erzeugungsanlagen im Netzgebiet, die gesamte Erzeugungsleistung im Netzgebiet, die eingespeisten Kilowattstunden nach EEG und KWKG, den Strom-Mix im örtlichen Netz, Netzengpässe im örtlichen Netz und die Entwicklung des Einsatzes intelligenter Stromzähler.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung an der Einführung und Anwendung von Speichertechnologien für Erneuerbare Energien (z. B. Speicherung Solarstrom, thermische Speicher, Speicherung im Zusammenhang mit Elektromobilität).
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung an der Förderung der Elektromobilität. Dazu Erarbeitung eines Konzeptes zur Einrichtung von öffentlichen Stromsteckdosen mit intelligentem Abrechnungsmodus für den ruhenden Verkehr, mittels derer Batterien von PKW als Netzpuffer für erneuerbare Energien oder sonstige Leistungsspitzen verwendet werden können.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Beratung der NetznutzerInnen im Stadtgebiet über Möglichkeiten der Einsparung und des effizienten Verbrauchs von Strom. Der Konzessionsnehmer erstattet der LHH hierüber jährlich zusammen mit der Jahresendabrechnung über die Konzessionsabgaben Bericht.

Wegenutzungsvertrag Gas:

  • Der Konzessionsnehmer bekennt sich zur Förderung der dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energien im Sinne des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sowie von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG).
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Förderung virtueller Kraftwerke u.a. durch Integration von BHKW-Konzepten.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Gasanschlüssen innerhalb von vier Wochen zu beantworten.

Wegenutzungsvertrag Wasser:

  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung an der Umsetzung naturnaher Flächenbewirtschaftung in den Trinkwasserentnahme-, Trinkwasserschutz- und Trinkwasservorsorgegebieten, insbesondere durch ökologische Land- und Forstwirtschaft.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Wasseranschlüssen innerhalb von vier Wochen zu beantworten.

Wegenutzungsvertrag Fernwärme:

  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, den Fernwärmeabsatz des bestehenden Netzes durch entsprechende Tarife und Maßnahmen bis 2020 um jährlich 13 MW Anschlussleistung kontinuierlich zu steigern. Ziel ist eine Anschlussleistung von mindestens 1.000 MW (ggf. sogar 1.200 MW) in 2020 sowie ein Anteil am Wärmemarkt von rund 30 %. Ein besonderer Fokus soll dabei auf verdichteten Wohngebieten, auf Altbauten und auf Haushalten mit Ölheizung liegen.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Anfragen von BürgerInnen und Gewerbetreibenden zu Fernwärmeanschlüssen innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
  • Der Konzessionsnehmer strebt an, im Stadtgebiet eine Zielmarke 50 MW durch Nahwärme-BHKWs (außerhalb des Fernwärmegebietes) zu erreichen und dazu neben eigenen Projekten auch andere BHKW-BetreiberInnen zu unterstützen.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zu einer Beratungsoffensive für Fern- und Nahwärme.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen Berichterstattung über die Umsetzung entsprechender Maßnahmen des Versorgers.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich eine unabhängige Studie zu finanzieren, die mögliche Änderungen des Kraftwerksbetriebes (Substituierung des Einsatzes von Kohle durch organisches Material, Gas etc.) für das Gemeinschaftskraftwerk Hannover Stöcken untersucht.
  • Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, Überschusswärme aus Industriebetrieben, BHKWs, Erdwärmeprojekten und der Müllverbrennungsanlage Lahe zu einem angemessenen Preis in das Fernwärmenetz, bei Vorzug der eigenen Erzeugung, aufzunehmen (bei BHKWs gilt das nur für Anlagen in Gebäuden, die nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden).
  • Der Konzessionsnehmer räumt der Kommune und ihren Betrieben den gesetzlich möglichen Preisnachlass ein. Dieser Kommunalrabatt soll auch für die öffentlichen Schwimmbäder gelten, die von Vereinen oder privaten Dritten betrieben werden. Diese Regelung soll auch für die anderen Konzessionsverträge gelten.

Begründung:
Die Vorgaben für die Verhandlungen zu den einzelnen Wegenutzungsverträgen dienen dem Schutz der verschiedenen Umwelt-Ressourcen und sind insbesondere wichtige Bausteine zur Erreichung der Ziele der Klima-Allianz Hannover 2020 (DS 1688/2008) und des Masterplans 100 % Klimaschutz (DS 1153/2012) der Landeshauptstadt Hannover zur Einsparung von 40 % der Treibhausgase bis zum Jahr 2020 bzw. von 95 % der Treibhausgase und 50 % der Endenergie bis zum Jahr 2050. An der Erreichung der Ziele dieser Klimaschutzpläne sollen die Konzessionsnehmer der einzelnen Wegenutzungsverträge Strom, Gas, Wasser und Fernwärme mitwirken.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender