In die nächste Ratsversammlung

11.09.2012

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Hausmülldeponie Bemerode eine Giftmülldeponie?

Die Bürgerinitiative pro.kronsberg hat auf ihrer Bürgerinformationsveranstaltung am 4. September die ehemalige Hausmülldeponie Bemerode – genauer Bemerode 1 - als Giftmülldeponie bezeichnet.
Grundlage waren offensichtlich die Untersuchungen des Umweltbundesbundesamtes (nachzulesen unter http://www.umweltbundesamt.de/boden-und altlasten/altlast/web1/berichte/nachsorge/nachso35.htm). Demnach wurden in der relevanten Deponie beispielweise Cyanide, Schwermetalle und polycylische aromatische Kohlenwasser-stoffe (PAK) festgestellt.

Insbesondere heißt es in Kapitel 8.4.1.1: „Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurden im Bereich der Altablagerung Bemerode I im Oberboden signifikante Schadstoffbelastungen durch PAK festgestellt. In der Bodenluft wurden signifikante Gehalte an Methan und erhöhte Gehalte an LHKW, AKW und FCKW ermittelt. Sickerwasseruntersuchungen zeigten im unmittelbaren Altablagerungsbereich Belastungen mit Schwermetallen sowie Ammonium, PAK und LHKW. Im Abstrom des oberen Grundwasserleiters wurden deponiebürtige Schadstoffe wie Schwermetalle, Ammonium und LHKW beobachtet“.

Die betreffende Deponie wurde im Vorfeld der EXPO einer Sanierung unterzogen, die sich auf eine Oberflächenbehandlung bezog. So wurde die Fläche nach oben versiegelt und das entstehende Methangas wird erfasst und kontrolliert abgeleitet. Ein seitlicher Schutz der Deponie findet nicht statt, so dass das Grundwasser ungehindert eindringen kann. Damit ergibt sich folglich eine Belastung des Grundwassers durch Übertritte von Schadstoffen in dieses. Genau heißt es bezüglich der Siedlung Seelhorst: „ein Schadstofftransport in die Gebäude [ist] nicht auszuschließen.“ Mengenangaben liegen in einer Tabelle unter Kapitel 8.4.2.4 vor.

In Kapitel 8.4.2.2 heißt es: „Die MKW-, Phenol- und Cyanid-Gehalte liegen - da auch keine entsprechende schadstoffspezifische Nutzung im Anstrom bekannt ist - erwartungsgemäß unterhalb der Nachweisgrenzen.“

Unter 8.4.4.1 wird vorgeschrieben, dass mehrmals jährlich Überwachungen der „altablagerungstypischen Parameter“ durchgeführt werden sollen.

Laut Drucksache 1814/2012 (Anlage IV, Seite 35) werden diese Messstellen regelmäßig beprobt.

Laut Drucksachen können Schadstoffaustragungen über das Grundwasser kaum erfolgen, da nur 7 Promille des eingelagerten Materials Kontakt mit dem Grundwasser haben.

Abschließend heißt es in der Drucksache: „Eine durch evtl. Schadstoffaustrag bedingte nachteilige Beeinflussung der Grundwasserqualität in der nördlich gelegenen Siedlung Seelhorst infolge der vorgesehenen gewerblichen Entwicklung kann aufgrund der Grund-wasserfließrichtung West-Nord-West nach gutachterlicher Beurteilung definitiv ausgeschlossen werden“.

Hinsichtlich dieser Vorbemerkung stellen wir folgende Anfrage:

  1. Sind seit der Sanierung der Deponie „Bemerode 1“ nennenswerte Schadstoffaustragungen an den Messstellen erfasst worden und können die Messergebnisse den Mitgliedern der politischen Gremien zur Verfügung gestellt werden?
  2. Sind nach Meinung der Verwaltung gegenwärtig Gefährdungen für die Bevölkerung gegeben, welche die Nutzung des Begriffs „Giftmülldeponie“ rechtfertigen und sofortige Maßnahmen nach sich ziehen?
  3. Sind hinsichtlich der Baumaßnahmen für die Errichtung eines Logistikzentrums Beeinträchtigungen der Deponie „Bemerode 1“ auszuschließen, die zu höheren Schadstoffaustritten führen können?

Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende