In die nächste Ratsversammlung

18.09.2012

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Das Bundesverfassungsgericht hat Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verlangt. Danach müssen sich künftig die Leistungen für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge an den Beträgen orientieren, die auch deutschen StaatsbürgerInnen zugesprochen werden – bspw. Hartz-IV-EmpfängerInnen. Bislang wurde AsylbewerberInnen und Flüchtlingen nur die Unterkunft gestellt. Für den restlichen Lebensunterhalt – also für Haushalt, Kleidung, Ernährung, Freizeit und Bildung – erhielten z.B. erwachsene AsylbewerInnen und Flüchtlinge monatlich ca. 225 Euro, die im Wert von ca. 185 Euro über ein Gutscheinsystem ausbezahlt wurden; lediglich knapp 41 Euro wurden als Geldleistung erbracht. Diese Regelleistungen sind seit 1993 nicht verändert worden, obgleich die Lebenshaltungskosten in Deutschland seitdem um etwa 30 Prozent angestiegen sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Änderungen wurden im AsylbLG vorgenommen?
  2. Welche Auswirkung hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf die Betroffenen, die im Stadtgebiet von Hannover leben und welche Maßnahmen hat die Verwaltung bislang unternommen, damit die Anspruchsberechtigten davon Kenntnis erhalten?
  3. Welche Regelungen können darüber hinaus getroffen werden, z.B. bei der Erstausstattung bei der Einschulung der Grundschulkinder?

Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende