In die nächste Ratsversammlung

03.02.2012

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

WLAN in Dienstgebäuden der LHH

Funknetze („wireless local area networks“ = WLANs) erfüllen wichtige Funktionen zum Informationsaustausch. Sie können vorhandene kabelgebundene Netze („local area networks“ = LANs) ersetzen oder ergänzen.

Funknetze erfreuen sich aufgrund einfacher Konfiguration und Bedienbarkeit großer Beliebtheit. Notebooks, Smartphones und viele andere Geräte verfügen heute über eingebaute WLAN-Funktionalität.

Bei Funknetzen werden öffentliche Netze („public hotspots“) und private Netze unterschieden. Während public hotspots von jeder Person ad hoc benutzt werden können, sind private Funknetze verschlüsselt, um den unberechtigten Zugriff zu unterbinden. Für die Verschlüsselung können unterschiedliche Standards verwendet werden, die sich in Robustheit und Stärke unterscheiden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. In welchen Dienstgebäuden der Landeshauptstadt Hannover werden WLANs eingesetzt und wer sind die Nutzer? (Bitte Einzelauflistung)
  2. Welche Verschlüsselung wird jeweils verwendet und wie wird der Zugriff kontrolliert?
  3. Welche besonderen Schutzmaßnahmen werden insbesondere in Dienstgebäuden mit hohem Besucheranteil (Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bürgerämter, etc.) ergriffen, um den Zugriff auf vertrauliche Informationen der Stadtverwaltung zu unterbinden?

Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende