In die nächste Ratsversammlung

06.06.2011

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen der Hartz IV-Novellierung wurde auf Bundesebene im Februar 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Es trat zum 29.03.2011 in Kraft. Familien, die von Sozialleistungen leben, können nun zusätzliche Ansprüche auf Lernförderung, Mittagessen in Kitas, Schulen und Horten sowie Förderung einer Vereinsmitgliedschaft geltend machen. Die Frist für die Zuschüsse, die rückwirkend von Januar bis März 2011 beantragt werden konnten, ist jüngst vom 30.04. auf den 30.06.2011 verlängert worden. Den Antrag auf Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen die Eltern stellen. Als problematisch hat sich nicht nur die vergleichsweise kurze Antragsfrist, sondern auch das bürokratische Verfahren bei der Antragstellung erwiesen. Es besteht die Gefahr, dass die Beihilfen aus Mangel an zielgruppenorientierten Informationen zur Antragstellung nicht bei den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen ankommen.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche gelten in der Stadt Hannover als anspruchsberechtigt und wie viele haben einen Antrag gestellt?
  2. Mit welchen Maßnahmen stellt die Verwaltung sicher, dass die Fördermittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen ankommen?
  3. Wie hoch schätzt die Verwaltung den sächlichen und personellen Aufwand in städtischen Einrichtungen (Kitas, Schulen) ein, der mit dem Ausstellen von Bescheinigungen, der Abrechnung von Leistungen und der Beratung von Betroffenen verbunden ist?


Christine Kastning

Fraktionsvorsitzende