In die nächste Ratsversammlung

18. Oktober 2010

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Kinderspielplätze

Kinderspielplätze gehören zum Gemeinbedarf und dienen der Grundausstattung eines Wohnquartiers. Sie sind zum Wohl der Kinder in reinen Wohngebieten ausdrücklich nach Baurecht zulässig. Insbesondere in dichter bebauten Stadtquartieren sind sie notwendig, um Kindern die Möglichkeiten zum Spielen, Toben und Träumen zu geben und sich gefahrlos draußen aufzuhalten. Auch ältere Menschen halten sich gern auf den Spielplätzen auf, um sich am Spiel der Kinder zu freuen oder soziale Kontakte zu pflegen. Für Bau, Pflege und Unterhaltung der Kinderspielplätze wird vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün viel Zeit und Geld investiert. Bei der Neugestaltung der Plätze werden die Kinder an der Planung beteiligt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  • Wie hat sich die Zahl der Spielplätze in den letzten 15 Jahren entwickelt?
  • Wie viel Geld fließt in jedem Jahr in die Pflege, bauliche Unterhaltung, Erneuerung bzw. Neubau von Kinderspielplätzen?
  • Wie schätzt die Verwaltung den Handlungsbedarf ein angesichts des demografischen Wandels bzw. Wertewandels in der Gesellschaft hinsichtlich der Standorte, Dichte und Ausstattung der Spielplätze?

Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende