In die nächste Ratsversammlung

17. August 2010

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

E-Government / Bürgerportalgesetz

2010 soll laut Ankündigung der Bundesregierung das Jahr der Verabschiedung eines Bürgerportalgesetzes sein. In diesem Gesetz sollen Anforderungen an rechtsverbindliche E-Mails definiert werden. Damit wäre es erstmals möglich, Behördenvorgänge per E-Mail durchzuführen, Bescheide zuzustellen, Bußgeldbescheide zuzustellen, Widersprüche einzulegen, etc. Außerdem regelt es den rechtssicheren Austausch von elektronischen Daten zwischen Behörden.

Bürger können durch Registrierung bei einem zugelassenen Provider ein E-Mail-Konto für die behördliche Kommunikation beantragen. Die Behörden selber wie die Landeshauptstadt Hannover kommunizieren über den Protokollstandard OSCI ("Online Services Computer Interface"), der vom BSI ("Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik") zertifiziert wurde.

Ein erster Schritt ist der "E-Postbrief", der von der Deutschen Post entwickelt wurde. Über diesen E-Postbrief ist sichergestellt, dass Empfänger, die über eine anerkannte E-Mail-Adresse verfügen, Behördenvorgänge elektronisch erhalten, andere per Briefpost. Kosten entstehen nur bei brieflicher Zustellung, woraus eine Kostenersparnis für die Landeshauptstadt resultieren kann.

Die letzte Information zum Thema E-Government, die Drucksache 1969/2009, enthält noch keine Aussagen zu diesem Themenbereich.

Zu diesem Sachverhalt stellen wir folgende Fragen:

  1. Ist der Einsatz der genannten Techniken in der Landeshauptstadt Hannover denkbar oder geplant und wenn ja, wann?
  2. Teilt die Landeshauptstadt Hannover die Einschätzung, dass mit dem E-Postbrief Kosten für die rechtssichere Zustellung von Dokumenten eingespart werden können?
  3. Wird die Landeshauptstadt Hannover ihre E-Government-Strategie bezüglich der neuen Technik überarbeiten?

Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende